
09.07.2011, 20:35
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
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| AW: Schenkung mit Anrechnung auf das Erbe Zitat:
Zitat von Peter.Bauer Sehr geehrte Damen und Herren,
gilt ein notarieller Schenkungsvertrag mit einer Anrechnung des gesamten Schenkungsbetrages auf den künftigen Pflichtteils- und/oder Pflichteilsergänzungsanspruch auch dann, wenn die Grenze von 10 Jahren vor dem Erbfall deutlich überschritten ist. | Ja, weshalb sollte der Schenkungsvertrag nicht mehr gelten? Zitat: |
Kann nur der Schenkungsbetrag oder auch durch zuzurechnende Zinsen oder durch Verbrauchpreisindexreihen des Statistischen Bundesamtes der Wert der Schenkung auf den Todestag hochgerechnet werden?
| Nein. Zitat: |
Die bisherigen Recherchen gehen zu häufig einseitig nur auf die 10-Jahres-Regel ein und auf die mögliche Zurechnung von Zinsen o.ä. finde ich derzeit keine ausreichende Antwort.
| Der Anspruch fällt erst mit dem mTod des Schenkers an, deshalb gibt es m.E. keine Zinsen. |