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Schenkung mit Anrechnung auf das Erbe

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung mit Anrechnung auf das Erbe innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 09.07.2011, 10:50
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Schenkung mit Anrechnung auf das Erbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

gilt ein notarieller Schenkungsvertrag mit einer Anrechnung des gesamten Schenkungsbetrages auf den künftigen Pflichtteils- und/oder Pflichteilsergänzungsanspruch auch dann, wenn die Grenze von 10 Jahren vor dem Erbfall deutlich überschritten ist. Kann nur der Schenkungsbetrag oder auch durch zuzurechnende Zinsen oder durch Verbrauchpreisindexreihen des Statistischen Bundesamtes der Wert der Schenkung auf den Todestag hochgerechnet werden?

Die bisherigen Recherchen gehen zu häufig einseitig nur auf die 10-Jahres-Regel ein und auf die mögliche Zurechnung von Zinsen o.ä. finde ich derzeit keine ausreichende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bauer
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 20:35
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AW: Schenkung mit Anrechnung auf das Erbe

Zitat:
Zitat von Peter.Bauer Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,

gilt ein notarieller Schenkungsvertrag mit einer Anrechnung des gesamten Schenkungsbetrages auf den künftigen Pflichtteils- und/oder Pflichteilsergänzungsanspruch auch dann, wenn die Grenze von 10 Jahren vor dem Erbfall deutlich überschritten ist.
Ja, weshalb sollte der Schenkungsvertrag nicht mehr gelten?

Zitat:
Kann nur der Schenkungsbetrag oder auch durch zuzurechnende Zinsen oder durch Verbrauchpreisindexreihen des Statistischen Bundesamtes der Wert der Schenkung auf den Todestag hochgerechnet werden?
Nein.

Zitat:
Die bisherigen Recherchen gehen zu häufig einseitig nur auf die 10-Jahres-Regel ein und auf die mögliche Zurechnung von Zinsen o.ä. finde ich derzeit keine ausreichende Antwort.
Der Anspruch fällt erst mit dem mTod des Schenkers an, deshalb gibt es m.E. keine Zinsen.
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Stichworte
schenkungsvertrag anrechnung 10-jahres-regel hochrechnung zinsen

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