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Schenkung eines Hauses

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung eines Hauses innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 15:33
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Schenkung eines Hauses

Hallo,

ich weiß nicht ob das hier richtig steht, aber ich frag mal...Folgende Situation:
Zwei Geschwister, der eine bekommt von der Mutter und Großmutter das Haus der Großmutter geschenkt, das andere Geschwister bekommt nichts. Hat der Benachteiligte Geschwister einen Anspruch auf einen Pflichtteil, obwohl es eine Schenkung ist?

Danke im Voraus für die Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 15:38
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AW: Schenkung eines Hauses

OK, Danke BeneQ!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 15:40
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AW: Schenkung eines Hauses

...allerdings sind Enkel nicht Pflichtteilsberechtigt...
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 15:41
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AW: Schenkung eines Hauses

Wie issn das gemeint?
Zitat:
Zitat von Brunhilde
Zwei Geschwister, der eine bekommt von der Mutter und Großmutter das Haus der Großmutter geschenkt,
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 15:46
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AW: Schenkung eines Hauses

Zitat:
Zitat von Morta Della
solange die Eltern leben !
o.k., ich gebe mich der Hoffnung hin, das dies der Normalfall sein möge...
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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Alt 29.04.2008, 08:49
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AW: Schenkung eines Hauses

Zitat:
Zitat von La Belle
Wie issn das gemeint?

Hallo!

Das Haus gehört Mutter und Großmutter zu je 50%...

Wenn also die Großmutter stirbt in den nächsten 10 Jahren, erbt automatisch erstmal die Mutter auch wenns schon auf den Namen des einen Geschwister ist-richtig? Muss man das dann erneut regeln? Das andere Geschwister hat auch dann keine Handhabe, richtig?

Danke für eure Antworten!
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Alt 29.04.2008, 09:47
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AW: Schenkung eines Hauses

Also in dem Fall sollte eigentlich die Mutter zwar einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25% des Hauswertes haben. Den muß sie ja aber nicht durchsetzen.
__________________
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...ICH sag nur: Muh!
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  #8 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 14:18
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AW: Schenkung eines Hauses

Zitat:
Zitat von Brunhilde
Hallo!

Das Haus gehört Mutter und Großmutter zu je 50%...

Wenn also die Großmutter stirbt in den nächsten 10 Jahren, erbt automatisch erstmal die Mutter auch wenns schon auf den Namen des einen Geschwister ist-richtig?
Nein, der verschenkte Grundbesitz gehört nicht mehr zum Nachlass und kann daher nicht mehr "vererbt" werden. Es stehen ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 14:24
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AW: Schenkung eines Hauses

Zitat:
Zitat von RATom
Also in dem Fall sollte eigentlich die Mutter zwar einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25% des Hauswertes haben. Den muß sie ja aber nicht durchsetzen.
Wie kommen Sie auf 25 %, woher wissen Sie wieviele Kinder die Großmutter hat?
Wenn die Mutter das einzige Kind der Großmutter wäre, besteht ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von einer Hälfte.

Da der Grundbesitz verschenkt wurde, gehört dieser nicht mehr zum Nachlass, daher kommen ggf. Pflichtteilsregänzungsansprüche in Betracht.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 14:40
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AW: Schenkung eines Hauses

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wie kommen Sie auf 25 %, woher wissen Sie wieviele Kinder die Großmutter hat?
o.k., ich bekenne mich schuldig, freimütig viel zu viele Tatsachen in den SV hineingequetscht zu haben. Werde versuchen, mich zu bessern
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