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Revision Pflichtteilsprozess

Dies ist eine Diskussion zu Revision Pflichtteilsprozess innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 19.07.2010, 11:15
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Revision Pflichtteilsprozess

Hallo,

nach dem Tod des Erblassers E schlägt der Erbberechtigte A die Erbschaft aus um anschliessend den Pflichtteil geltend zu machen.
Der Nachlass umfasste zum Zeitpunkt des Todes von E ein Haus und etwas Geld auf einem Girokonto.
Laut dem Testament von E ist ein zweiter Erbberechtigter B als Alleinerbe eingesetzt, da A bereits zu Lebzeiten des Erblassers E ein Haus und diverse KFZ von diesem erhalten hat.

Da E jedoch erst nach der Schenkung des Hauses verfügte, das die Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen sei, wird die Schenkung bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils nicht berücksichtigt, da dies laut §2327 BGB zum Zeitpunkt der Schenkung so anzuordnen ist.
Dies wurde in einem Prozess am LG auch bestätigt.

Um eventuellen Forderungen von A nachkommen zu können verkaufte der Erbberechtigte B das geerbte Haus 2 Jahre nach dem Erbfall. Der erzielte Preis lag jedoch nur bei etwa 65% des Schätzwertes.

Bei der Berechnung des Pflichtteils für A setzte das LG den Schätzwert des bestellten Gutachtens an und bezog auch noch eine Bargeldschenkung die B zu Lebzeiten von E erhalten hatte mit ein.
Da laut Urteil vom BGH 14.10.1992 IV ZR 211/91 der tatsächlich zu erzielende Verkaufspreis dem Schätzpreis vorzuziehen ist und die Einbeziehung der Schenkung an B ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ist auf den A sich seine Schenkung des Hauses anrechnen lassen muss, beantragt B die Revision in diesen Punkten.
Der Erbberechtigte A akzeptiert das Urteil des LG.
A hatte zu keiner Zeit Verzinsung beantragt.

Kann im Falle einer Zurückverweisung des Falles vom OLG an das LG der Erbberechtigte A die Verzinsung noch im Nachgang beantragen?

Danke schon mal im Voraus
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pflichtteil, revision, urteil

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