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Renovierungskosten und späterer Pflichtteil

Dies ist eine Diskussion zu Renovierungskosten und späterer Pflichtteil innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 19.08.2011, 13:37
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Renovierungskosten und späterer Pflichtteil

Hallo,
Mal angenommen ein Geschwisterteil bekommt ein Haus als Schenkung überschrieben mit Grundbucheintrag. Derjenige der das Haus bekommen hat führt auf eigene Rechnung
Reparaturen und Renovierungen an dem Haus durch. Die Mutter lebt zu dem Zeitpunkt durch eingetragenen Nießbrauch in einer der drei Wohnungen.

a) was geschieht in dem Fall wenn die Mutter stirbt und die 10 Jahresfrist noch nicht um ist, gehen die Renovierungskosten die das Geschwisterteil aus eigener Tasche bezahlt hat
in die Erbmasse und somit dem Plichtteilsanspruch des anderen Geschwisterteils mit ein ?

b) was ist wenn die 10 Jahresfrist um ist, wie verhält es sich dann.

c) gibt es eine Möglichkeit die Kosten für die Renovierungsarbeiten geltend zu machen ?

Danke und Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 14:27
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AW: Renovierungskosten und späterer Pflichtteil

Zitat:
Zitat von Silencer555 Beitrag anzeigen
a) was geschieht in dem Fall wenn die Mutter stirbt und die 10 Jahresfrist noch nicht um ist, gehen die Renovierungskosten die das Geschwisterteil aus eigener Tasche bezahlt hat
in die Erbmasse und somit dem Plichtteilsanspruch des anderen Geschwisterteils mit ein ?
in die pflichtteilberechnung fließt der wert der immobilie bei der schenkung (abzüglich niesbrauch) ein, anteilig je nach zeitspanne von schenkung bis zum versterben der erblasserin.

Zitat:
b) was ist wenn die 10 Jahresfrist um ist, wie verhält es sich dann.
dann fließt die immobilie gar nicht mehr in die pflichtteilberechnung mit ein.

Zitat:
c) gibt es eine Möglichkeit die Kosten für die Renovierungsarbeiten geltend zu machen ?
die werden für die pflichtteilberechnung sowieso nicht einbezogen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 06:42
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AW: Renovierungskosten und späterer Pflichtteil

Danke für die Schnelle Antwort ........
Gruß
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