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Regelungen in einer Erbengemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Regelungen in einer Erbengemeinschaft innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 18.06.2011, 18:22
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Regelungen in einer Erbengemeinschaft

Nach dem Tod der verwitweten Mutter besteht eine Erbengemeinschaft von 3 Kindern. Nachlass ist ein Haus, das vermietet ist. Zwei der Erben haben ein Konto für die Miete angelegt für die Erbengemeinschaft, die 3. Person hat keinerlei Vollmacht oder Zugriff oder Auskunft auf die Konten und wird auch in den Konto-Unterlagen gar nicht genannt. Die 3. Person verwaltet noch einen Geldbetrag der Mutter für einen vorhergesehen Zweck. Nun fordern die anderen Zwei die Herausgabe des Geldes, die 3. Person sagt: Ihr könnt den Betrag selbstverständlich haben, doch möchte ich Kontoauszüge usw. sehen. Person 3 hat nun eine juristische Androhung von den anderen erhalten, falls der Geldbetrag (zwischen €500 und 1000) nicht bis zum 30.6.2011 auf dem Miet-Konto der Erbengemeinschaft überwiesen wird.
Zu allem Überfluss haben die Mieter gekündigt und Person 3 soll die Haus-Übergabe übernehmen, obwohl sie weder Mietvertrag noch sonstige Vereinbarungen kennt mit dem Hinweis "Wir sind nicht da an diesem Tag, das musst Du machen!" Person 3 weigert sich, die Übergabe zu übernehmen. Kann man sie zwingen, wahrscheinlich nicht?
Im Voraus ganz vielen Dank für eine Hilfe, Meinung oder Auskunft.
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