Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Verlegung einer Urne innerhalb des Forums Erbrecht
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| Recht auf Verlegung einer Urne Mal angenommen, der Lebensgefährte einer verstorbenen Frau will umziehen und ihre Urne umbetten lassen, was jedoch von der kompletten Familie (Kinder, Eltern, Geschwister) abgelehnt wird, wie würde es sich rechtlich verhalten? Wie würde es aussehen, wenn der Vertrag bzgl. der Bestattung von dem Lebensgefährten unterzeichnet wurde (also Grabrechte würden beim Lebensgefährten liegen), hätte dies irgendwelche rechtlichen Auswirkungen auf eine eventuelle Umbettung oder überwiegt das Angehörigenverhältnis? Gäbe es von Seiten der Angehörigen eine Art Einspruchsmöglichkeit und, gesetzt den Fall es würde vor Gericht gehen, wie wären die Erfolgsaussichten? |
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| AW: Recht auf Verlegung einer Urne Ob und unter welchen Umständen eine Umbettung möglich ist und wer den Antrag dafür stellen darf, kann man meines Wissens der jeweiligen Friedhofsordnung entnehmen. |
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| AW: Recht auf Verlegung einer Urne Die Umbettung einer Urne ist sowieso nicht so ganz einfach möglich. Das gilt nämlich als Störung der Totenruhe. Wenn dann auch noch die nächsten Angehörigen dagegen sind, halte ich eine Genehmigung für eine Umbettung durch den Lebensgefährten nahezu für ausgeschlossen. |
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| AW: Recht auf Verlegung einer Urne Die Umbettung von Leichen/Urnen ist in den Friedhofs- und Bestattungsgesetzen der Bundeländer geregelt. So ist z.B. die Umbettung von Urnen in Hessen "auf Antrag des nächsten Angehörigen im Einverständnis etwaiger weiterer Angehöriger" zulässig, wenn "besondere Gründe" vorliegen (§ 26 Abs. 3 Hess. Friedhofs-und BestattungsG). Dazu gibt es sicherlich noch konkretisierende Verwaltungsvorschriften etc. Die jeweilige Friedhohsverwaltung bzw. die betreffende Gemeinde könnte da mit Informationen weiterhelfen. |
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| AW: Recht auf Verlegung einer Urne Erst mal vielen Dank für die Anworten. Da wir uns ja in einem fiktiven Fall befinden: angenommen die Friedhofsverwaltung verweist an das Beerdigungsinstut, welches zwar dem Lebensgefährten als Unterzeichner des Vertrags das Grabrecht einräumt, jedoch bgzl. der Urnenverlegung an die Friedhofsverwaltung verweist, diese wiederum auf das Beerdigungsinstiut zurückverweist. Somit würde sich konkret die Frage stellen, ob das Grabrecht automatisch auch das Urnenrecht impliziert oder ob dies bei den Verwandten liegt? Was könnte man in diesem Fall tun? Schliesslich wäre ja noch nichts passiert, und erst mal will man versuchen, eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden, weil dies wieder viele Wunden aufreissen könnte. Fitkiv gesehen könnte sich der Fall etwa in BaWü abspielen, falls jemand schon mal Erfahrungen in diesem BL gesammelt hat |
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