Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Recht auf Verlegung einer Urne

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Verlegung einer Urne innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 18:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Recht auf Verlegung einer Urne

Hallo Gemeinde.

Mal angenommen, der Lebensgefährte einer verstorbenen Frau will umziehen und ihre Urne umbetten lassen, was jedoch von der kompletten Familie (Kinder, Eltern, Geschwister) abgelehnt wird, wie würde es sich rechtlich verhalten? Wie würde es aussehen, wenn der Vertrag bzgl. der Bestattung von dem Lebensgefährten unterzeichnet wurde (also Grabrechte würden beim Lebensgefährten liegen), hätte dies irgendwelche rechtlichen Auswirkungen auf eine eventuelle Umbettung oder überwiegt das Angehörigenverhältnis?
Gäbe es von Seiten der Angehörigen eine Art Einspruchsmöglichkeit und, gesetzt den Fall es würde vor Gericht gehen, wie wären die Erfolgsaussichten?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 19:18
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 676
100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)  
AW: Recht auf Verlegung einer Urne

Ob und unter welchen Umständen eine Umbettung möglich ist und wer den Antrag dafür stellen darf, kann man meines Wissens der jeweiligen Friedhofsordnung entnehmen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 21:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Recht auf Verlegung einer Urne

Die Umbettung einer Urne ist sowieso nicht so ganz einfach möglich. Das gilt nämlich als Störung der Totenruhe.

Wenn dann auch noch die nächsten Angehörigen dagegen sind, halte ich eine Genehmigung für eine Umbettung durch den Lebensgefährten nahezu für ausgeschlossen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 09:00
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Recht auf Verlegung einer Urne

Die Umbettung von Leichen/Urnen ist in den Friedhofs- und Bestattungsgesetzen der Bundeländer geregelt. So ist z.B. die Umbettung von Urnen in Hessen "auf Antrag des nächsten Angehörigen im Einverständnis etwaiger weiterer Angehöriger" zulässig, wenn "besondere Gründe" vorliegen (§ 26 Abs. 3 Hess. Friedhofs-und BestattungsG). Dazu gibt es sicherlich noch konkretisierende Verwaltungsvorschriften etc. Die jeweilige Friedhohsverwaltung bzw. die betreffende Gemeinde könnte da mit Informationen weiterhelfen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 19:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muffin72 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht auf Verlegung einer Urne

Erst mal vielen Dank für die Anworten.
Da wir uns ja in einem fiktiven Fall befinden: angenommen die Friedhofsverwaltung verweist an das Beerdigungsinstut, welches zwar dem Lebensgefährten als Unterzeichner des Vertrags das Grabrecht einräumt, jedoch bgzl. der Urnenverlegung an die Friedhofsverwaltung verweist, diese wiederum auf das Beerdigungsinstiut zurückverweist.
Somit würde sich konkret die Frage stellen, ob das Grabrecht automatisch auch das Urnenrecht impliziert oder ob dies bei den Verwandten liegt?
Was könnte man in diesem Fall tun? Schliesslich wäre ja noch nichts passiert, und erst mal will man versuchen, eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden, weil dies wieder viele Wunden aufreissen könnte.
Fitkiv gesehen könnte sich der Fall etwa in BaWü abspielen, falls jemand schon mal Erfahrungen in diesem BL gesammelt hat
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit Baurecht 20.06.2011 18:06
Recht an einer Website die von einer Firma erstellt wurde Internetrecht 07.09.2010 05:25
Kabelanschluss - Verlegung Mietrecht 04.12.2008 17:19
Verlegung einer Zufahrt zu einem Waldgrundstück Baurecht 16.04.2007 13:40
Darf man eine Urne behalten? Erbrecht 09.04.2007 21:25





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN