Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Erbe trotz Scheidung? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Ehemann (AE) verlässt seine Ehefrau (ME) und Kinder (16;21) für eine nicht deutsche Frau, zieht mit dieser und ihren Kindern zusammen und baut ein Haus mit ihr. Die Scheidung ist aus bestimmten, hier nicht genauer gennanten Gründen, eingereicht. Dem Vater (FW) von ME besitzt eine Firma, Immobilien, Anlagen etc. Im Testament von FW ist AE nicht erwähnt. Da ME und AE noch verheiratet sind und FW aus gesundheitlich versterben könnte, stellt sich die Frage ob AE irgenwelche Ansprüche gelten machen könnte. Angst besteht daher, da die neu Lebensgefährtin (AN) von AE hinter Haus und Hof der Familie her ist und evntl. vorhat das Vermögen in sAusland zuholen. (Spekulation!) Wenn erst FW verstirbt und ME erbt aber später auch stirbt, hat AE dann hier Zugriff auf das Erbe? Danke für eure Kommis. mfg. SE |
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| AW: Recht auf Erbe trotz Scheidung? Also: Frage 1: erbt AE von FW? AE ist mit FW nicht verwandt. Wenn er auch nicht im Testament etc. erwähnt ist, wird er wenn FW stirbt NICHT Erbe. AE hat daher nicht einam einen Pflichtteilsanspruch. Frage 2: Was ist wenn ME erbt, dann aber auch stirbt? Wenn die Scheidung bereits jetzt beantragt ist und deren Voraussetzungen vorliegen, kann ME auch von AE nichts mehr erben (§ 1933 BGB), es sei denn er wird durch Testament bedacht. Auch dann hat AE keinen Pflichtteilsanspruch. Falls die Scheidung im Todesfall von ME vollzogen ist hat AE ebenfalss kein Erbrecht. AE hat also in beiden Fällen keinen Zugriff auf den Nachlass.
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