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Rechnungslegung bei Nießbrauch an Immobilie erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Rechnungslegung bei Nießbrauch an Immobilie erforderlich? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 09.11.2011, 11:55
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Rechnungslegung bei Nießbrauch an Immobilie erforderlich?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Notwendigkeit der Rechnungslegung gegenüber den Eigentümern für ein vom Nießbrauchnehmer vermietetes Objekt.
A (Nießbrauchnehmer) hat ein Haus geerbt, dies befindet sich in der Vermietung, die Mieteinnahmen gehen an A. Es wurden B (Eigentümer)keine Kosten für etwaige Renovierungsarbeiten etc. in Rechnung gestellt
B verlangt nun von A eine Rechnungslegung sowie eine Betriebskosten- und Überschussrechnung.
Ist A hierzu verpflichtet?
Vielen Dank,
Jemima66
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 13:42
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AW: Rechnungslegung bei Nießbrauch an Immobilie erforderlich?

Eine Verpflichtung zu so einer Rechnungslegung kann ich nicht erkennen. Wozu will B denn diese Rechnungslegung überhaupt haben?
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