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Ratlos wegen Pflichteil

Dies ist eine Diskussion zu Ratlos wegen Pflichteil innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 21:09
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Unhappy Ratlos wegen Pflichteil

Hallo,

Dieses Posting stellte mir ein Bekannter, das ich vorsichtshalber noch anderweitig versuche auszuleuchten.

A ist in den 80igern verstorben u. Ehepartner B ist Alleinerbe.
4 Kinder erhalten vom Tod Kenntnis, beantragen Pflichteil nicht.
Ich nehme an man nennt das Pflichteil und besteht auf ½ für Partner und 1/8 für jedes Kind.

Jahre später oder auch in den Zeiten danach bekommt Kind C nur noch den Pflichteil anerkannt. Mehrere Testamente werden verfasst an der Grundtendenz für C ändert sich nichts mehr.
Kind D bekommt aus der Verwandtschaft ein Erbteil und unterschreibt beim Notar unter Anwesenheit von Zeugen eine Verzichtserklärung auf sein gesetzliches Erbteil (so nennt man das doch wenn einem der volle Erbteil zusteht).

Wieder gehen Jahre ins Land. Ehepartner B stirbt in den 2000ern.
Alle erhalten Kenntnis vom Tode des Überlebenden.

Es gibt keine Schwächen in dem Testament das man anfechten könnte d.h. Testament wurden nicht auf einem Irrtum oder Irrtümern (mehrere Testamente) des Erblassers verfasst.

Jetzt habe ich gemeint so habe ich das meinem bekannten erzählt:
C erhält Kenntnis u. bekommt den Pflichtteil (Zahlungsanspruch, oder wenn der Erbe z. B. vergleichbare Dinge akzeptiert).
D erhält Kenntnis u. er ist nicht mehr erbberechtigt.

Aber C ist nicht zufrieden u. fordert seinen vollen Erbteil ein. Mir scheint er hat überhaupt keine Ahnung warum er seinen vollen Erbteil einfordert.
Ebenfalls ist D nicht zufrieden. Er fordert den Pflichtteil zum Zeitpunkt des Vatertods ein, den sogennanten Vaterteil. Ich denke es ist 1/8 des damaligen gesetzlichen Erbteils. Lieg ich richtig ?
(Ich vermute, dass er dachte, in den 80igern noch voll erbberechtigt zu sein).

1 )Kann D wirklich noch den Vaterteil nach so langer Zeit fordern, obwohl er auf das gesetzliche Erbe verzichtete ?

Die 30 Jahre sind aber noch nicht vorbei.
Denn eines macht mich unsicher es gibt die 30 jährige absolute Verjährungsfrist.
Warum existieren solche furchtbaren Gummiparagraphen ?

2) Hat C eine Chanche ein klar verfasstes Testament (mit welchem Recht eigentlich) einfach so zu Fall zu bringen. Mit welchen Mitteln ?
Ich nehme an C bekommt den Pflichtteil!!!!



Es wäre nett wenn ich eine Antwort bekäme, ich bin jetzt für jedwede Hilfe dankbar im Namen meines Bekannten


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Anhänge:
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Gesetz dass der Pflichteilanspruch nach 3 ½ Jahren verjährt u. allerdings bei Nichtkenntnis nach 30 Jahren verjährt.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 21:41
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AW: Ratlos wegen Pflichteil

Zitat:
Zitat von Breitengrad51
Hallo,

Dieses Posting stellte mir ein Bekannter, das ich vorsichtshalber noch anderweitig versuche auszuleuchten.

A ist in den 80igern verstorben u. Ehepartner B ist Alleinerbe.
4 Kinder erhalten vom Tod Kenntnis, beantragen Pflichteil nicht.
Ich nehme an man nennt das Pflichteil und besteht auf ½ für Partner und 1/8 für jedes Kind.
Wer ist Erbe nach B?

Zitat:
Jahre später oder auch in den Zeiten danach bekommt Kind C nur noch den Pflichteil anerkannt.
Ist damit der Pflichtteil nach B gemeint? Wurde C "enterbt"?

Zitat:
Mehrere Testamente werden verfasst an der Grundtendenz für C ändert sich nichts mehr.
???
Zitat:
Kind D bekommt aus der Verwandtschaft ein Erbteil und unterschreibt beim Notar unter Anwesenheit von Zeugen eine Verzichtserklärung auf sein gesetzliches Erbteil (so nennt man das doch wenn einem der volle Erbteil zusteht).
Von wem erbt D? Auf wessen Erbe wird verzichtet?

Zitat:
Wieder gehen Jahre ins Land. Ehepartner B stirbt in den 2000ern.
Alle erhalten Kenntnis vom Tode des Überlebenden.

Es gibt keine Schwächen in dem Testament das man anfechten könnte d.h. Testament wurden nicht auf einem Irrtum oder Irrtümern (mehrere Testamente) des Erblassers verfasst.

Jetzt habe ich gemeint so habe ich das meinem bekannten erzählt:
C erhält Kenntnis u. bekommt den Pflichtteil (Zahlungsanspruch, oder wenn der Erbe z. B. vergleichbare Dinge akzeptiert).
Dann wurde C enterbt.
D erhält Kenntnis u. er ist nicht mehr erbberechtigt.

Aber C ist nicht zufrieden u. fordert seinen vollen Erbteil ein. Mir scheint er hat überhaupt keine Ahnung warum er seinen vollen Erbteil einfordert. [/QUOTE]
Wenn C "enterbt" wurde hat er nur einen Pflichtteilsanspruch und kann nicht weiter "einfordern".
Zitat:
Ebenfalls ist D nicht zufrieden. Er fordert den Pflichtteil zum Zeitpunkt des Vatertods ein, den sogennanten Vaterteil. Ich denke es ist 1/8 des damaligen gesetzlichen Erbteils. Lieg ich richtig ?
(Ich vermute, dass er dachte, in den 80igern noch voll erbberechtigt zu sein).
Ein Pflichtteilsanspruch verjährt nach Ablauf von drei Jahren.

(QUOTE]1 )Kann D wirklich noch den Vaterteil nach so langer Zeit fordern, obwohl er auf das gesetzliche Erbe verzichtete ?
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 13:22
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AW: Ratlos wegen Pflichteil

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich glaube ich habe den roten Faden jetzt.


Wer ist Erbe nach B?

Also nach B gabe es A, B, C, D als leibliche Kinder.
A u. B normale Erben; C bekommt den Pflichteil nach B und D besprechen wir noch


Ist damit der Pflichtteil nach B gemeint? Wurde C "enterbt"?

Ja, es ist der Pflichtteil nach B gemeint. Ja, C wurde enterbt

Wobei ich unter C folgendes verstehe: Testamentarisch wird vereinbart dass C ds gesetzliche Erbe gestrichen wird und den Pflichtteil bekommt ? Versteh ich das so richtig ? Dass der Pflichtteil ausdrücklich im Testament dann auch wörtlich genannt wird.
ALso ja, wenn man unter Pflichteilanspruch enterben versteht. Von mir aus ich gönen jedem sein Geld

Ich habe das Testament nicht in den Händen is ja nicht meins, deshalb tue ich mich etwas schwer. Ich bin absoluter Laie


??? -> Ich versuche die 3 Fragenzeichen zu beantworten.

Die Testamente wurden mehrmals abgeändert (upgedatet) mit unbedeutenden Änderungen. Einfach nur Pipefaxangelegenheiten. Wie halt Menschen so sind.


Von wem erbt D? Auf wessen Erbe wird verzichtet?

D bekommt ein Erbteil (nicht alles) von Tante u. verzichtet durch Unterschrift u. Eintragung ins Testament auf das Erbe zukünftige Erbe von B. B lebt ja noch.


Ich habe die Fragen ergänzt und habe abe rden roten Faden erkannt.
Wie im beantworteten Posting klar ausgelegt halten wir fest:

C erhält nur einen Pflichtteilsanspruch und kann nicht weiter "einfordern".
D erhält Kenntnis u. er ist nicht mehr erbberechtigt u. kann nichts einfordern.

Falls ich noch was falsch verstanden habe was es nett nochmal daraufeinzugehen.
Ich glaube ich bin klar Schiff.

Breitengrad51
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  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 19:23
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AW: Ratlos wegen Pflichteil

Der Pflichtteilsanspruch auf den Tod des Vaters ist verjährt.

Erben der Mutter werden Kind A und B je zur Hälfte.

C steht ein Pflichtteilsrecht zu.

D hat einen notariellen Erbverzichtvetrag unterschrieben, wird somit auch kein Erbe.
Ob D ein Pflichtteilsrecht zusteht kommt darauf an wie der Vertrag abgefasst ist.
Wenn er sowohl auf sein Erb- als auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat, bekommt er gar nichts.
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Alt 23.06.2007, 21:59
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Wink AW: Ratlos wegen Pflichteil

Danke u. ein schönes Rest-Wochenende
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