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Ratlos

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2008, 10:43
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Ratlos

bruder verstorben , unverh nicht geschieden keine freundin

so er verstarb vor 2 wochen
keiner der geschiester vollte mit ihm mehr was zu tun haben da er egoischisch war , nicht das machten was er wollte . er war 63
mutter verstarb vor 2 jahren mein vater vor 15 jahrn auf grund hat er das haus bekommen und wir wurden aus bezahlt

so schwester rief mich an sagte bruder sei versorben , eine frau , die wohnt nicht mal in dem haus meinte das und das haus gehörte ihr nun sie hätte ein thestament hand geschreiben
weiter oben wohnt einer der meint das haus hätter er ihm versprochen der ist mieter in dem haus bez aber nix da wohnt in der wohnung meiner verstorbenen mutter

die beiden sagen nun wir hätten in dem haus nix verloren wir geschwister

die sagen die lassen uns nicht da rein

hab keine vollmacht oder was gesehn das sie das recht haben sowas zu machen
die beerdigung hat auch die frau gemacht wer weis ob da eine vollmacht vorlag
kann das sein das wenn einer sagt er habe ein thestament das er über alles gleich verfügen kann nach dem tod

die können ja das ganze haus in der zwischenzeit aus gereumt haben
wie wer stellt das fest was da drinn ist kann ich da was machen polizeilich der eine fährt mit bruders auto rum hab ich gehört usw

haben geschiester nicht das recht die wohnung abzuschliessen bis das geregelt ist oder wie haben fremde mehr zu sagen alls angehörige ???

da sind bekannte von dem vermieter da die auch im haus um her gehn alls gehört das ihnen schon
der hat oben die wohnung sonst hat er nix aber er kann über all rein auch in die wohnung meines bruders usw

mus man nun warten bis das nachlassgricht da was enteuidet oder wie geht das vor

mach ich mich strafbar wenn ich in das haus geh nun oder wie bin ja der bruder

die ganze sache kommt uns allen sehr komisch vor

kann ich da einspruch beim nachlassgericht erheben falls die frau das haus bekommen sollte denn er hat vielen schon das haus versprochen hab selber kinder und er bekamm das haus fast geschenkt nur mal so

grus mal
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Alt 21.05.2008, 12:07
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AW: Ratlos

Abgesehen davon, dass Ihr Beitrag nicht den Forenregeln entspricht (bitte anpassen!!),

ein jeder darf vererben, an wen er möchte - und Geschwister haben auch kein Pflichtteilsrecht.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 11:15
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AW: Ratlos

Hier sollten sich die Geschwister an das Nachlassgericht (Amtsgericht am Sterbeort )wenden und einen Erbschein beantragen, darauf hinweisen, dass jemand ... Namen sagen... behauptet, ein gültiges Testament zu haben. Könnte ja stímmen, könnte aber auch durch irgend einen Formfehler ungültig sein.
Wenn das unklar ist, wird das Gericht einen Nachlasspfleger bestimmen.
Am besten einen Fachanwalt beauftragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 22:38
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AW: Ratlos

hallo heut ist was vom notar gekommen !!!!

Beglaubigte Abschrift !!!
1, verfügung
vom verstorbenen ist die folgende letztwillige verfügung vorhanden privatthestament
2, termin, Festellung
zu dem thermin wurde niemand geladen
3, Eröffnung
Hierauf wurde die Verfügung eröffnet,eswird festestellt dass das Thestament offenliegt es wurde von Frau b am an das Nachlasssgericht abgeliefert eine verkündung ist unterblieben

Beschluss,, 1) Eröffnungsbeschluss an mich und an meine Geschwister und an Frau b
B)staatsanwaltschaft.........
C) Finanzamt-- erbschaftsteuerstelle
3)WV. vormerken zum (datum) was heist das ??? WV. ist da ein thermin noch mal oder wie
und nun wars das nun ?? kann man dagegen einspruch einlegen oder ist das rechtlich was hir steht gilt so ein thestament ?????

Desweiteren hat er meiner tochter unter zeugen mündlich bestätigt das sie das haus mal bekommt ,das war vor 4 monaten unter zeugen nützt das wenn ich das vorbringe ,hab Anwalt eingeschaltet nun, aber der weis noch nichts davon von dem gepräch von meiner tochter,und meinem bruder hab das auch erst heute erfahren von ihr , aber mein bruder hat schon vielen das haus versprochen zb

so hir mal den Zettel was ein thestament sein soll

Letzter wille

Ich A..... treffe folgende Verfügung

ich setze B........ wohnhaft ........ als meine alleinige und ausschlissliche

erbin ein
Datum....... 2003

unterschrift,, A

gilt sowas ????

ist die sache nun damit abgeschlossen ??? oder
danke grus R.
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Alt 24.05.2008, 17:07
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AW: Ratlos

Wenn der Zettel von A handgeschrieben und von ihm selbst unterschrieben ist, gilt er, sofern er zu dieser Zeit im Besitz seiner geistigen Kräfte und nicht entmündigt war. Mündlich kann man kein Testament machen.
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Alt 25.05.2008, 09:48
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AW: Ratlos

HKB
ja schon klar

allso ich bezweifle das die Unterschrift oder sogar das schreiben (Thestament ) von ihm geschrieben wurde

hat jemand Erfahrung mit einen Graphologischen Gutachten (Schriftgutachten)
kosten usw oder hat mir jemand eine Adresse in ulm wer sowas erstellt ????
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Alt 25.05.2008, 10:25
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AW: Ratlos

1. Die Forenregeln einhalten! Wenn Du dazu nicht in der Lage bist wirst Du keine Antworten kriegen!

2. @HKB: Posts, die nicht den Forenregeln entsprechen, werden nicht beantwortet. Bitte auch daran halten.

3. @TE: Ist doch prima: mit dem Bruder wollte doch keiner was zu tun haben. Warum sollte sich das denn jetzt ändern? Weil etwas zu holen ist?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 25.05.2008, 10:59
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3)WV. vormerken zum (datum) was heist das ??? WV. ist da ein thermin noch mal oder wie
und nun wars das nun ?? kann man dagegen einspruch einlegen oder ist das rechtlich was hir steht gilt so ein thestament ?????

WV bedeutet: "Wiedervorlage" der Akten zu einem bestimmten Datum.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.05.2008, 11:04
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AW: Ratlos

Zitat:
Zitat von mangoblue
[
3)WV. vormerken zum (datum) was heist das ??? WV. ist da ein thermin noch mal oder wie
und nun wars das nun ?? kann man dagegen einspruch einlegen oder ist das rechtlich was hir steht gilt so ein thestament ?????

WV bedeutet: "Wiedervorlage" der Akten zu einem bestimmten Datum.

aha ok danke !!
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  #10 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 08:48
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AW: Ratlos

war gestern beim anwalt , der meinte auch das an dem Thestament an der Schrift nicht was stimmt , wir haben gestern nun einspuch eingelegt und Strafanzeige erstatet
Das haben auch andere gesagt , mus nun schrift stücke suchen die orginal sind von ihm aber wie mach ich das ich komm ja nicht in das haus ????
Bin ja gespannt was nun raus kommt die Statsanwaltschaft wird nun das weitere in die wege leiten
ich werde alles tun das die strafrechtlich verfogt werden


wie gesagt 1wie kommt die an das thestament die wohnt nicht da , desweiteren hat der mieter oben ihr das in die hand gedrückt , hat der bruder von ihm meiner schwester gesagt
er dachte ja das er das haus bekommt was mein bruder ja vorhatte , aber da ja nix geschrieben wurde dachte er warscheinlich wenn ich das so mache kann ich mit der einen einen handel machen und geh nicht ganz leer aus

weil der bursche hat ja vorstrafen wegen drogen hab ich auch im nach hinein erfahren ,
aber das ist was anderes
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