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Pflichtverzichtsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Pflichtverzichtsvertrag innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 20:14
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Pflichtverzichtsvertrag

Hallo,

was wäre wenn:

Mutter A gehört ein Haus mit Grundstück,(mit Ehemann abbezahlt)
Ehemann ist verstorben
3 Kinder: B,C,D
Mutter hat neuen Lebensgefährten E!
Besagter E soll mit ins Grundbuch, und B,C,und D sollen deshalb auf Pflichteil der Mutter verzichten!!??
Kinder von E,sollen ebenfalls verzichten,
wäre das so in Ordnung oder gehen dann nicht B,C und D im Falle des Ablebens von Mutter A plötzlich leer aus

mfg

eLTON007

Geändert von eLTON007 (25.10.2011 um 13:51 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 21:05
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

mir ist nicht klar auf welchen epflichtteil die kinder verzichten sollen? auf dem vom verstorbenen vater oder auf den von der mutter.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 13:31
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
mir ist nicht klar auf welchen epflichtteil die kinder verzichten sollen? auf dem vom verstorbenen vater oder auf den von der mutter.
im Plichteilverzichtsvertrag sollen die Kinder auf den Pflichtteil der Mutter verzichten.Der verstorbene Vater war nur von 2 Kindern der leibliche Vater,Kind 3 also das leibliche Kind hat nach Ableben des Vaters auf dessen Pflichtteil verzichtet!!
Vater und Mutter hatten sich in einem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 17:58
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Zitat:
wäre das so in Ordnung oder gehen dann nicht B,C und D im Falle des Ablebens von Mutter A plötzlich leer aus
letzteres könnte passieren.

Daher sollte hier nicht ein einfacher Pflichtteilsverzicht vereinbart werden, sondern ein Erbvertrag. Darin kann dann geregelt werden, wer das Haus nach dem Tod von A und E erhält.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 11:51
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
letzteres könnte passieren.

Daher sollte hier nicht ein einfacher Pflichtteilsverzicht vereinbart werden, sondern ein Erbvertrag. Darin kann dann geregelt werden, wer das Haus nach dem Tod von A und E erhält.
Wenn die Kinder diesen Pflichteilsverzicht unterschreiben und es besteht ein solcher Erbvertrag, kann Dieser dann nicht jederzeit von A oder E später geändert werden???
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  #6 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 17:58
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

wäre bei einem Familientreffen heraus gekommen das ein solcher Erbvertrag nicht besteht, kann es dann für die Kinder B,C und D nicht nur nachteilig sein??
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  #7 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 19:48
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Zitat:
Zitat von eLTON007 Beitrag anzeigen
Vater und Mutter hatten sich in einem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt
Wurde in diesem Testament auch die Erbfolge auf den Überlebenden geregelt?
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  #8 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 09:33
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Wurde in diesem Testament auch die Erbfolge auf den Überlebenden geregelt?
Nein,die Eltern hatten sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und lediglich ein Kind als Nachlassverwalter bestimmt!!
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  #9 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 11:48
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Ein Pflichtteilsverzicht auf den Tod der Mutter hätte nur dann einen Sinn, wenn die Kinder zusammen mit der Mutter und dem LG einen Erbvertrag schließen, in dem die Kinder auf den Tod des Letztsterbenden als Erben eingesetzt werden (also die Kinder ggf. Erben nach dem LG werden). Ein solcher Erbvertrag kann einseitig nicht geändert werden.

Es gibt allerdings keine Garantie, dass die Immo dann noch zum Nachlass des LG gehören wird. Es könnte im Übertragungsvertrag geregelt werden, dass die Immo an die Kinder zu übertragen ist, wenn die Mutter vor dem LG verstirbt (wenn das von der Mutter so gewünscht wird). Einen Rechtsnspruch darauf haben die Kinder nicht.

Die Mutter kann frei über das Vermögen verfügen, also auch die Immo an den LG übertragen. Wenn sie noch länger als 10 Jahr lebt, gehen die Kinder leer aus.

Die Kinder sollten sich eingehend beim Notar über die Folgen eines Pflichteilsverzichts beraten lassen.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 09:50
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AW: Pflichtverzichtsvertrag

Danke mal zwischendurch für die Mühe!!!


aber das bedeutet dann doch, besteht ein solcher Erbvertrag nicht, was offensichtlich nicht der Fall ist,gibt es aus Sicht der Kinder doch keinen vernünftigen Grund diesen Vertrag zu unterschreiben??
Was geschieht wohl wenn dei Kinder den Vertrag nicht unterschreiben??!!
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