Dies ist eine Diskussion zu Pflichtverzichtsvertrag innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflichtverzichtsvertrag was wäre wenn: Mutter A gehört ein Haus mit Grundstück,(mit Ehemann abbezahlt) Ehemann ist verstorben 3 Kinder: B,C,D Mutter hat neuen Lebensgefährten E! Besagter E soll mit ins Grundbuch, und B,C,und D sollen deshalb auf Pflichteil der Mutter verzichten!!?? Kinder von E,sollen ebenfalls verzichten, wäre das so in Ordnung oder gehen dann nicht B,C und D im Falle des Ablebens von Mutter A plötzlich leer aus mfg eLTON007 Geändert von eLTON007 (25.10.2011 um 13:51 Uhr). |
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag mir ist nicht klar auf welchen epflichtteil die kinder verzichten sollen? auf dem vom verstorbenen vater oder auf den von der mutter. |
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Zitat:
Vater und Mutter hatten sich in einem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt |
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Zitat:
Daher sollte hier nicht ein einfacher Pflichtteilsverzicht vereinbart werden, sondern ein Erbvertrag. Darin kann dann geregelt werden, wer das Haus nach dem Tod von A und E erhält. |
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Zitat:
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag wäre bei einem Familientreffen heraus gekommen das ein solcher Erbvertrag nicht besteht, kann es dann für die Kinder B,C und D nicht nur nachteilig sein?? |
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Zitat:
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Zitat:
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Ein Pflichtteilsverzicht auf den Tod der Mutter hätte nur dann einen Sinn, wenn die Kinder zusammen mit der Mutter und dem LG einen Erbvertrag schließen, in dem die Kinder auf den Tod des Letztsterbenden als Erben eingesetzt werden (also die Kinder ggf. Erben nach dem LG werden). Ein solcher Erbvertrag kann einseitig nicht geändert werden. Es gibt allerdings keine Garantie, dass die Immo dann noch zum Nachlass des LG gehören wird. Es könnte im Übertragungsvertrag geregelt werden, dass die Immo an die Kinder zu übertragen ist, wenn die Mutter vor dem LG verstirbt (wenn das von der Mutter so gewünscht wird). Einen Rechtsnspruch darauf haben die Kinder nicht. Die Mutter kann frei über das Vermögen verfügen, also auch die Immo an den LG übertragen. Wenn sie noch länger als 10 Jahr lebt, gehen die Kinder leer aus. Die Kinder sollten sich eingehend beim Notar über die Folgen eines Pflichteilsverzichts beraten lassen. |
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| AW: Pflichtverzichtsvertrag Danke mal zwischendurch für die Mühe!!! aber das bedeutet dann doch, besteht ein solcher Erbvertrag nicht, was offensichtlich nicht der Fall ist,gibt es aus Sicht der Kinder doch keinen vernünftigen Grund diesen Vertrag zu unterschreiben?? Was geschieht wohl wenn dei Kinder den Vertrag nicht unterschreiben??!! |
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