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Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil / Wer informiert einen...? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 31.05.2009, 23:01
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Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Es gibt die Eltern verheiratet Mann und Frau.
Es gibt 2 Söhne, eine Tochter.

Situationsbeschreibung:
Einer der Söhne sollte alles (Haus und Grund) übernehmen und in einem sog. Erbvertrag sollte dieses geregelt werden.
Die Tochter hat diesen für sie sehr nachteiligen Vertrag nicht zugestimmt, daher Konflikt.
Die Tochter hat daher keinen Kontakt mehr weder zu ihren Eltern noch zu ihren Brüdern.

Konsequenz:
Wenn nun einer der Eltern sterben sollte würde sie [die Tochter] gern das Pflichtteil antreten.

Frage:
Wie erfährt sie eigentlich ob einer stirbt bzw. gestorben ist, da sie zu ihren Verwandten keinen Kontakt mehr hat?


Macht das Gericht sowas ? (Hessen)
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:23
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Zitat:
Zitat von JPSAF
EDie Tochter hat diesen für sie sehr nachteiligen Vertrag nicht zugestimmt, daher Konflikt.
Die Tochter muss diesem Vertrag auch nicht zustimmen! Die Eltern können mit ihrem Vermögen machen bzw. vererben wem sie wollen.

Niemand ist verpflichtet, die Tochter vom Tod eines Elternteils bzw. beider Eltern zu unterrichten.

Nach dem Tod eines jeden Elternteilt wird der Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet.
Hiervon wird die Tochter unterrichtet (§ 2262 BGB).
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:27
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

...ok und wenn es keinen Erbvertrag /Testament o.ä. gibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:29
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Hi...

irgendwie traurig, das selbst engste Familiebande brechen, wenns ums Geld geht...
Da kann man sich ja nur wünschen,das die Eltern selber noch jeden Taler verjubeln,...hätte man nur ansatzweise Charakter würde man "gar kein Geld wollen" wenn man keinen Kontakt will...

Nix für ungut, aber ich wünsche Ihnen, das sie mit Ihren Kindern mal nicht das gleiche erleben...

PS: Gibt es mehrere Kinder, wird es fast NIE ein absolut "gerechtes Erbe" geben...aber wie sie ja von meinem Vorschreiber schon wissen, das Nachlaßgericht wird sie "suchen"...

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:31
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Zitat:
Zitat von JPSAF
...ok und wenn es keinen Erbvertrag /Testament o.ä. gibt.
Wie schon geschrieben, gibt es keine Pflicht zur Benachrichtigung.

Auch wenn die Tochter erst viel später vom Tod der Eltern erfahren würde, kann sie den Pflichtteils geltend machen (drei Jahre nach Kenntnis).
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:33
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Zitat:
das Nachlaßgericht wird sie "suchen"...
Nein, großartig "suchen" wird das NG nicht!
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  #7 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:36
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Nein, großartig "suchen" wird das NG nicht!

Hi...

naja was heißt großartig suchen....
Zumindest wird bei uns in solchen Fällen, auf jeden Fall mal in den umliegenden Zeitungen ein "Inserat" aufgegeben etc...

Gruß

Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 00:09
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Ich hatte (um keine langen Romane zu schreiben) eine extrem kurze Version wiedergegeben. Nicht die Tochter ist hier die 'gierige'. Eigentlich sollten alle Kinder gleich behandelt werden (zumindest soweit im Rahmen möglich). Die gesetzliche Erbfolge wäre aus Sicht der Tochter okay und eigentlich wäre das Thema ihr herzlich egal gewesen wenn die eigenen Eltern es nicht vorab und zu ihren ungunsten in einen solchem Vertrag entscheiden wollten. Aber der wurde ja nicht unterschrieben. Muss sie ja auch nicht.


Als männliche Nachfolge sollte hier der erstgeborene Sohn den alles bekommen die anderen
und hätte sich mit der Auszahlung endlos Zeit nehmen dürfen (nie)... (Stark verkürzt)
Warum, wieso, weis keiner so genau...

Und ja, es ist traurig wie sowas ausläuft... aber ja ich denke für solche Fälle gibt es sowas wie ein Pflichtteil. Wenn die Chemie nicht mehr stimmt kann so ein ein Schlussstrich gezogen werden. (Nur meine Meinung)

D.h. hier muss man um nicht leer auszugehen irgendwie versuchen an Informationen ranzukommen. Denn wenn die drei Jahre wohl rum sind ist selbst das Pflichtteil verfallen.(?)
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  #9 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 00:36
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Den Pflichtteil gibt es also, damit geldgierige Töchter ihre Eltern nicht mehr kennen (da sie ja auch so noch an Kohle kommen)?

P.S.: Mit Allmendrecht und Staatserbe wär' das nicht passiert!


Bitte etwas mehr Sachlichkeit.

NICHT die Tochter hat gebrochen sondern die Elternseite. wg. des nicht unterschriebenen Vertrages.
NICHT die Tochter wurde in dem Thema aktiv sondern die Elternseite.

Man ist doch nicht verpflichtet jeden Vertrag zu seinem ungunsten zu unterschreiben oder...? auch nicht wenn dieser von den Eltern bzw. deren juristischen Vertretern stammt.
Und wenn aufgrund dieser Ablehnung der Kontakt gebrochen wird, WO bitte ist sie da geldgierig? Für sie war die Welt doch in ordnung o h n e diesen Vertrag.

Ich bin kein Jurist, aber da nun die Eltern(wohlgemerkt!) den Kontakt gebrochen haben, denke ich, dass sie das Recht haben sollte, ihren Minimalanspruch den das Gesetzt zuläßt anzumelden und einzufordern.

Ach ja, natürlich können Eltern generell mit ihrem Geld machen und tun was sie wollen, verbrennen oder ins Klo spülen,Dauerurlaub, wasauchimmer...
Aber der Nachwuchs (werauchimmer) muß damit aber nicht unbedingt einverstanden sein. Elvis hat sich mal (als er in D war) mit einem 10 DM Schein ein Zigarette angezündet. Es war sein Geld also konnte er das machen - und trotzdem haben sich viele aufgeregt von wegen wie kann er nur...? Ein Meinung darf doch erlaubt sein oder nicht?

Geändert von JPSAF (01.06.2009 um 01:03 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 01:33
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AW: Pflichtteil / Wer informiert einen...?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Warum dann die süffisante Bemerkung "...kann so ein ein Schlussstrich gezogen werden"?


Wenn die Tochter mit dem Pflichtteil zufrieden war, dann hätte sie ja unterschreiben können -- der Vertrag ist eh nichtig, insofern er den Pflichtteil unterschreitet. Sieht eher so aus, als ob sie mehr wollte...
Ufff ! Nein sie will nicht mehr.
Ich habe doch die Entwicklung skizziert.
1. Am Anfang war alles i.o. Es wurde nicht mal übers Erben nachgedacht.
2. Dann kam der Vertrag (von den Eltern) - sehr zu ihren ungunsten.
Jeder der die 5 Sinne beisammen hat, hätte da nicht unterschrieben.
3. Nun nachdem die Katze aus dem Sack war, also mit dem Vertrag, versucht sie eben ihr Pflichtteil zu retten. Und das war mit Schlussstrich gemeint.

Und darum ging es ursprünglich in meiner Frage.
Wird man über das Ableben eines Elternteils informiert ?
Also von amtlicher Seite oder so?


Natürlich geht es jetzt nur noch um Geld.
Das ist nach so einer unerfreulichen Entwicklung nun mal so.

So, wenns nu nicht klar wird gebe ich auf...
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