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Pflichtteil - Erbrecht

Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil - Erbrecht innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2006, 01:10
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Question Pflichtteil - Erbrecht

hallo,

folgende konstellation möchte ich euch schildern:

vater (witwer) hat 3 kinder(A,B,C) . Kind A wurde enterbt, kind B und C sind die einzigen erben.
kind A hat ebenfalls 3 kinder, die jetzt im testament mit einer festen erbsumme vermerkt worden sind, damit sie durch das enterben von kind A keinen nachteil haben.

die 3 kinder (alle minderjährig) leben nicht bei kind A.
wer verwaltet bei einer erbschaft das geld für die kinder?
das kind A vom erblasser oder der elternteil bei dem die kinder leben?

kind B und C haben ebenfalls kinder, diese ´sind aber nicht im testament vermerkt, da ja auch kein nachteil durch ein enterbtes elternteil stattfand.

wie ist eure meinung dazu? ist das so rechtens so?

Kind A hat noch ein viertes kind bekommen, dieses ist allerdings nicht mit ins testament genommen worden.
muss man auch dieses 4 kind mit ins testament nehmen?

könnte der erblasser den pflichtteil von kind A schmälern indem man die kinder von kind B und C auch mit einer festen erbsumme ins testament nehmen würde?

danke für eure meinung
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2006, 17:53
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AW: Pflichtteil - Erbrecht

Zitat:
Die 3 kinder (alle minderjährig) leben nicht bei kind A.
wer verwaltet bei einer erbschaft das geld für die kinder?
das kind A vom erblasser oder der elternteil bei dem die kinder leben?
Kann man doch selbst per Testament bestimmen indem man einen Verwalter oder Testamentsvollstrecker bestimmt.

Zitat:
kind B und C haben ebenfalls kinder, diese ´sind aber nicht im testament vermerkt, da ja auch kein nachteil durch ein enterbtes elternteil stattfand.

wie ist eure meinung dazu? ist das so rechtens so?
Jeder kann zu seinen Erben bestimmen wen er möchte. Ob das rechts ist, wer soll das entscheiden? Das muss der Testierer selber wissen.

Zitat:
Kind A hat noch ein viertes kind bekommen, dieses ist allerdings nicht mit ins testament genommen worden.
muss man auch dieses 4 kind mit ins testament nehmen?
Nein.

Zitat:
könnte der erblasser den pflichtteil von kind A schmälern indem man die kinder von kind B und C auch mit einer festen erbsumme ins testament nimmt
Der prozentuale Pflichtteil bleibt gleich. Wenn allerdings nachher nichts mehr zum Erben da wäre, gibt es auch keinen Pflichtteil.
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