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Pflichtteil einfordern!

Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil einfordern! innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 15:29
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Pflichtteil einfordern!

Was ratete ihr:

Der Ehemann/Vater zweier leiblicher Kinder ist verstorben. Es sind ca. 100.000 € Barvermögen vorhanden (kein Haus- und Grundbesitz). Es existiert ein Testament in welchem sich die Eheleute erst gegenseitig beerben und erst nach dem Tode des Längerlebenden die beiden Kinder erben sollen.

Da aber zu Lebzeiten immer die Rede davon war, dass die Kinder "gleich" je 25 % erben sind diese nun vom Testament etwas überrascht! Oder wird trotzdem der Pflichtteil an die Kinder ausbezahlt? Aber wahrscheinlich muss man hierzu dem Testament widersprechen!

Ist es ratsam, dass die Kinder ihren Pflichtteil einfordern? Aber dann wurde doch der letzte Wille des kürzlich Verstorbenen ignoriert??

Noch eine Frage: Die hinterbliebene Ehefrau ist eine Pflegefall, wird zwar noch zuhause betreut, es kann aber sein, dass ein Heim unumgänglich ist! Da die Rente dafür nicht ausreicht, wird ja das Vermögen der Frau mit hinzugezogen. Wenn das Geld der Frau (also in diesem Fall 50.000 € ) aufgebraucht sind wird ja das Bargeld/Vermögen der Kinder hinzugezogen?! Also würde der jetzt eingeforderte Pflichtteil der Kinder dann sowieso irgendwann durch das Pflegeheim geschluckt!!! Also bringt es ja nicht viel dieses Geld jetzt zu erben?!?!
Danke für Antworten!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 15:45
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AW: Pflichtteil einfordern!

Meistens enthalten solche Testamente die Klausel,

"das wenn eines der Kinder seiennPflichtteil fordert er beim Ableben des zweiten Eheepartners auch nur den Pflichtteil bekommt".

Wenn bis zum Eintritt des Todes der Ehefrau das Vermögen durch das Heim aufgebraucht ist, dann gibt es nichts mehr zum Erben.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 15:57
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von Penelope
Was ratete ihr:

Der Ehemann/Vater zweier leiblicher Kinder ist verstorben. Es sind ca. 100.000 € Barvermögen vorhanden (kein Haus- und Grundbesitz). Es existiert ein Testament in welchem sich die Eheleute erst gegenseitig beerben und erst nach dem Tode des Längerlebenden die beiden Kinder erben sollen.

Da aber zu Lebzeiten immer die Rede davon war, dass die Kinder "gleich" je 25 % erben sind diese nun vom Testament etwas überrascht! Oder wird trotzdem der Pflichtteil an die Kinder ausbezahlt? Aber wahrscheinlich muss man hierzu dem Testament widersprechen!
Man kann natürlich einen Pflichtteil fordern, aber dann bekommt man, wenn die Mama stirbt, auch nur ihren Pflichtteil und K2 dann alles (siehe Heiner). Ansonsten erbt man am Ende die Hälfte (die andere bekäme das K2).

Zitat:
Ist es ratsam, dass die Kinder ihren Pflichtteil einfordern?
Das muss man selbst wissen, ich würde die Mutter aber im Häuschen lassen.

Zitat:
Wenn das Geld der Frau (also in diesem Fall 50.000 € ) aufgebraucht sind wird ja das Bargeld/Vermögen der Kinder hinzugezogen?!
Ja. Die Kinder sind auch unterhaltsverpflichtet ggü. ihren Eltern (das ist also keine Einbahnstraße) - es gibt je Kind einen Selbstbehalt (beim Einkommen) von 1400 Eur/Monat - alles was es mehr verdient wird zu 50% angerechnet.

Schonvermögen gibt es auch, aber die Summe hab ich nicht im Kopf, sorry.

Zitat:
Also würde der jetzt eingeforderte Pflichtteil der Kinder dann sowieso irgendwann durch das Pflegeheim geschluckt!!!
Das ist gut möglich, damit hätte man möglicherweise am Ende weniger, als wenn man "normal" Schlusserbe würde.

LG
LB
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 15:57
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von Penelope

Wenn das Geld der Frau (also in diesem Fall 50.000 € ) aufgebraucht sind ..

Sie irren, das Geld der Frau ist die komplette Summe von € 100.000 .
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  #5 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 16:03
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von Osterwelle
Sie irren, das Geld der Frau ist die komplette Summe von € 100.000 .
Nein,

100.000 ist das komplette Erbe,

der Pflichtteil der K1 und K2 wären 25.000 Eur (zusammen; Hälfte von 50.000), somit blieben der Frau lediglich 75.000 einsetzbares Vermögen.

Zitat:
Zitat von TE
Noch eine Frage: Die hinterbliebene Ehefrau ist eine Pflegefall, wird zwar noch zuhause betreut, es kann aber sein, dass ein Heim unumgänglich ist! Da die Rente dafür nicht ausreicht, wird ja das Vermögen der Frau mit hinzugezogen. Wenn das Geld der Frau (also in diesem Fall 50.000 € ) aufgebraucht sind wird ja das Bargeld/Vermögen der Kinder hinzugezogen?! Also würde der jetzt eingeforderte Pflichtteil der Kinder dann sowieso irgendwann durch das Pflegeheim geschluckt!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 17:30
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von La Belle
Man kann natürlich einen Pflichtteil fordern, aber dann bekommt man, wenn die Mama stirbt, auch nur ihren Pflichtteil und K2 dann alles (siehe Heiner). Ansonsten erbt man am Ende die Hälfte (die andere bekäme das K2).


LG
LB
Sorry, verstehe ich jetzt leider nicht so ganz wie Du das meinst!!!??!

Also... gesetz den Fall die beiden Kinder würden auf ihren Pflichtteil bestehen, wären das dann pro Kind 12.500 €, somit bleiben der Ehefrau € 75.000. Sollten nach dem Tod der Mutter die gesamten € 75.00 noch vorhanden sein, dann bekommen doch die beiden Kinder nochmals je € 37.500 oder??

Gibt es hier eigentlich auch eine Ruprik in der ich auch noch wegen diesen Zuzahlungen zum Pflegeheim nachlesen kann??

LG
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  #7 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 17:33
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von Penelope
Sorry, verstehe ich jetzt leider nicht so ganz wie Du das meinst!!!??!

Also... gesetz den Fall die beiden Kinder würden auf ihren Pflichtteil bestehen, wären das dann pro Kind 12.500 €, somit bleiben der Ehefrau € 75.000. Sollten nach dem Tod der Mutter die gesamten € 75.00 noch vorhanden sein, dann bekommen doch die beiden Kinder nochmals je € 37.500 oder??

Gibt es hier eigentlich auch eine Ruprik in der ich auch noch wegen diesen Zuzahlungen zum Pflegeheim nachlesen kann??

LG
1. Nicht unbedingt, die Mutter kann ja (vll.) auch ihr Testament zugunsten einer Kirche oder des Tierheimes ändern - kommt auf die genaue Formulierung des gemeinschaftlichen T. an.


2. Ja - Familienrecht und Sozialrecht (ist beides betroffen). Mal SuFu benutzen.

LG
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  #8 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 18:03
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von La Belle
1. Nicht unbedingt, die Mutter kann ja (vll.) auch ihr Testament zugunsten einer Kirche oder des Tierheimes ändern - kommt auf die genaue Formulierung des gemeinschaftlichen T. an.


LG
Ich denke es handelt sich hier um ein Berliner Testament, welches eh nicht mehr geändert werden kann!

Im Testament steht, dass sich die beiden Eheleute gegenseitig beerben. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen beide Kinder zu gleichen Teilen erben und sollten diese nicht mehr leben wieder deren Kinder (also Enkel!).

Also trifft das dann so zu wie ich in meinem letzten Beitrag schrieb???

LG
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  #9 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 22:00
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von Penelope
Ich denke es handelt sich hier um ein Berliner Testament, welches eh nicht mehr geändert werden kann!

Im Testament steht, dass sich die beiden Eheleute gegenseitig beerben. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen beide Kinder zu gleichen Teilen erben und sollten diese nicht mehr leben wieder deren Kinder (also Enkel!).

Also trifft das dann so zu wie ich in meinem letzten Beitrag schrieb???

LG
kA

man braucht das KOMPLETTE Testament, um darüber was sagen zu können,

Kann ja drinstehen: "Sofern eines der Kinder seinen Pflichtteil geltend macht, bekommt es nach dem Tod des Längerlebenden auch nur den Pflichtteil und im Übrigen erbt der Ortsverein der SPD"

oder sowas in der Art ..
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  #10 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 09:00
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AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von La Belle
kA

man braucht das KOMPLETTE Testament, um darüber was sagen zu können,

Kann ja drinstehen: "Sofern eines der Kinder seinen Pflichtteil geltend macht, bekommt es nach dem Tod des Längerlebenden auch nur den Pflichtteil und im Übrigen erbt der Ortsverein der SPD"

oder sowas in der Art .
.

nein so etwas steht nicht drin!!!

Text lautet im Groben:

Die Eheleute A + B beerben sich gegenseitig.

Nach dem Tod des Längerlebenden erben die beiden Kinder zu gleichen Teilen. Sollte eines der Kinder nicht mehr am Leben sein, so erben deren Kinder.

Das Testament wurde schon einmal - im Zuge einer Beratung über Generalvollmacht - einem Notar gezeigt und dieser meinte das Testament wäre einwandfrei in Ordnung!!!

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es noch zu keiner Testamentseröffnung gekommen ist!!!

LG
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