Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil einfordern! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflichtteil einfordern! Der Ehemann/Vater zweier leiblicher Kinder ist verstorben. Es sind ca. 100.000 Barvermögen vorhanden (kein Haus- und Grundbesitz). Es existiert ein Testament in welchem sich die Eheleute erst gegenseitig beerben und erst nach dem Tode des Längerlebenden die beiden Kinder erben sollen. Da aber zu Lebzeiten immer die Rede davon war, dass die Kinder "gleich" je 25 % erben sind diese nun vom Testament etwas überrascht! Oder wird trotzdem der Pflichtteil an die Kinder ausbezahlt? Aber wahrscheinlich muss man hierzu dem Testament widersprechen! Ist es ratsam, dass die Kinder ihren Pflichtteil einfordern? Aber dann wurde doch der letzte Wille des kürzlich Verstorbenen ignoriert?? Noch eine Frage: Die hinterbliebene Ehefrau ist eine Pflegefall, wird zwar noch zuhause betreut, es kann aber sein, dass ein Heim unumgänglich ist! Da die Rente dafür nicht ausreicht, wird ja das Vermögen der Frau mit hinzugezogen. Wenn das Geld der Frau (also in diesem Fall 50.000 ) aufgebraucht sind wird ja das Bargeld/Vermögen der Kinder hinzugezogen?! Also würde der jetzt eingeforderte Pflichtteil der Kinder dann sowieso irgendwann durch das Pflegeheim geschluckt!!! Also bringt es ja nicht viel dieses Geld jetzt zu erben?!?! Danke für Antworten!!! |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Meistens enthalten solche Testamente die Klausel, "das wenn eines der Kinder seiennPflichtteil fordert er beim Ableben des zweiten Eheepartners auch nur den Pflichtteil bekommt". Wenn bis zum Eintritt des Todes der Ehefrau das Vermögen durch das Heim aufgebraucht ist, dann gibt es nichts mehr zum Erben.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Schonvermögen gibt es auch, aber die Summe hab ich nicht im Kopf, sorry. Zitat:
LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
Sie irren, das Geld der Frau ist die komplette Summe von 100.000 . |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
100.000 ist das komplette Erbe, der Pflichtteil der K1 und K2 wären 25.000 Eur (zusammen; Hälfte von 50.000), somit blieben der Frau lediglich 75.000 einsetzbares Vermögen. Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
Also... gesetz den Fall die beiden Kinder würden auf ihren Pflichtteil bestehen, wären das dann pro Kind 12.500 , somit bleiben der Ehefrau 75.000. Sollten nach dem Tod der Mutter die gesamten 75.00 noch vorhanden sein, dann bekommen doch die beiden Kinder nochmals je 37.500 oder?? Gibt es hier eigentlich auch eine Ruprik in der ich auch noch wegen diesen Zuzahlungen zum Pflegeheim nachlesen kann?? LG |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
2. Ja - Familienrecht und Sozialrecht (ist beides betroffen). Mal SuFu benutzen. LG
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
Im Testament steht, dass sich die beiden Eheleute gegenseitig beerben. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen beide Kinder zu gleichen Teilen erben und sollten diese nicht mehr leben wieder deren Kinder (also Enkel!). Also trifft das dann so zu wie ich in meinem letzten Beitrag schrieb??? LG |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
man braucht das KOMPLETTE Testament, um darüber was sagen zu können, Kann ja drinstehen: "Sofern eines der Kinder seinen Pflichtteil geltend macht, bekommt es nach dem Tod des Längerlebenden auch nur den Pflichtteil und im Übrigen erbt der Ortsverein der SPD" oder sowas in der Art ..
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Pflichtteil einfordern! Zitat:
nein so etwas steht nicht drin!!! Text lautet im Groben: Die Eheleute A + B beerben sich gegenseitig. Nach dem Tod des Längerlebenden erben die beiden Kinder zu gleichen Teilen. Sollte eines der Kinder nicht mehr am Leben sein, so erben deren Kinder. Das Testament wurde schon einmal - im Zuge einer Beratung über Generalvollmacht - einem Notar gezeigt und dieser meinte das Testament wäre einwandfrei in Ordnung!!! Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es noch zu keiner Testamentseröffnung gekommen ist!!! LG |
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