Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin innerhalb des Forums Erbrecht
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| angenommen ein kinderloser unverheirateter Erblasser hat seine Lebensgefährtin mit einem rechtswirksamen Testament zur Alleinerbin bestimmt. Können die Eltern bzw. Geschwister des Erblassers Pflichtteile geltend machen ? Vielen Dank schon vorab. Gruß Edi |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Die Eltern sind pflichtteilsberechtigt, die Geschwister dagegen nicht. |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Könnte der Erblasser zu Lebzeiten den Pflichtteil ausschließen ohne sich zu verheiraten ? |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Der Erblasser kann zu Lebzeiten nur den gesetzlichen Erbteil ausschließen. Der Pflichtteilsanspruch entsteht gerade dann, wenn der Erblasser einen Berechtigten ausschließt. Der Ausschluss der Pflichtteils ist an sehr hohe Hürden geknüpft. Durch eine Heirat wird der Pflichtteilsanspruch der Eltern übrigens nur vermindert, nicht ausgeschlossen. Erst ein eigenes Kind schließt die Eltern von Erb- und Pflichtteilsansprüchen komplett aus. |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Zitat:
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Das kommt auf den Güterstand an. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat jeder Elternteil einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/16. Die gesetzliche Grundlage dafür ist: § 1931 Abs. 1 BGB i.V.m § 1371 Abs. 1 BGB => gesetzlicher Erbteil des Ehegatten: 3/4, wenn Erben 2. Ordnung vorhanden sind, jedoch keine Erben 1. Ordnung. § 1925 BGB: Erben 2. Ordnung sind Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen). Der gesetzliche Erbteil ist der Rest, also 1/4. Wenn beide Eltern zum Zeitpunkt des Erbfalls leben, dann steht ihnen also je 1/8 zu. § 2303 BGB: Pflichtteilsberechtigt sind bei Erben 2. Ordnung nur Eltern, nicht jedoch Geschwister usw. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also je 1/16. Ohne Testament besteht übrigens ein Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil, der automatisch im Erbfall entsteht. Mit der Bestimmung der Lebensgefährtin zur Alleinerbin sind die Eltern usw. enterbt und haben einen Pflichtteilsanspruch, der aber innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden muss, also nicht automatisch entsteht. Der Pflichtteilsanspruch ist auch nur ein Zahlungsanspruch und keine Anspruch auf Eigentumsrechte an bestimmten Dingen. |
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| AW: Pflichtteil bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin Zitat:
b) Erlischt die Pfichtteilsberechtigung mit dem Tod beider Eltern oder geht die Pflichtteilsberechtigung dann auf deren Kinder (Geschwister des Erblassers) über ? |
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