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Pflichtteil ausbezahlen!

Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil ausbezahlen! innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 01.03.2010, 08:54
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Pflichtteil ausbezahlen!

Wenn ein Erblasser in seinem Testament A, B, C zu seinen Erben einsetzt und D enterbt, erhält letzterer seinen Pflichtanteil!
D erhält nun die Aussage, dass er diesen Anteil innerhalb weniger Wochen von den Erben erhalten könne wenn unterschrieben wird, dass ausser diesem Pflichtanteil keine weiteren Ansprüche mehr gestellt werden. A, B und C würden dann den Pflichtteil kurzfristig ausbezahlen, da sie Kontovollmacht haben.
Ansonsten müsse D warten, bis "das Gericht alles geregelt" habe und das könne bis Ende des Jahres dauern.
1. Was könnte D nun tun, um sich nicht zu dieser Unterschrift "erpressen" zu lassen, aber auch schnellstmöglich an seinen Pflichttteil zu kommen, da die Wohnung des Erblassers im Haus von D war und dieser nun zügig renovieren und dann vermieten muss?
2. Muss die Geltendmachung des Pflichtteiles schriftlich an alle drei Erben gestellt werden oder reicht ein Schreiben an einen Erben in dem alle anderen aufgeführt sind?
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Alt 01.03.2010, 20:21
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AW: Pflichtteil ausbezahlen!

Zitat:
Zitat von Trudel
Ansonsten müsse D warten, bis "das Gericht alles geregelt" habe und das könne bis Ende des Jahres dauern.
Das Gericht muss gar nichts regeln! Das ist Sache der Erben.
Zitat:
2. Muss die Geltendmachung des Pflichtteiles schriftlich an alle drei Erben gestellt werden oder reicht ein Schreiben an einen Erben in dem alle anderen aufgeführt sind?
Ein Schreiben an alle Erben schadet nicht (ist aber nicht erforderlich).
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 07:40
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AW: Pflichtteil ausbezahlen!

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Nun noch die Frage:
Können die Erben den Pflichtteil zurückhalten, wenn D sich weigert zu unterschreiben, dass er keine weiteren Ansprüche mehr stellt (die z.B. im Moment für D noch nicht erkennbar sein könnten wie z.B. ob Pflegeleistungen geltend gemacht werden können)!
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 21:02
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AW: Pflichtteil ausbezahlen!

Nein, der Berechtigte ist zu keiner Zeit verpflichtet, eine solche Erklärung zu unterschreiben.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 07:36
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AW: Pflichtteil ausbezahlen!

DANKE! Hat mir sehr geholfen!
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