Dies ist eine Diskussion zu Pflichtteil innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflichtteil hier mal eine interessante fiktive Idee. Einmal angenommen es gibt eine Familie A Vater,Mutter und 2 volljährige Kinder. B und C. Diese Familie A hat ein kleines Vermögen, bestehend aus einem schuldenfreien Sommerhaus, einem Einfamilienhaus und eine klitzekleine Firma. Eines der Kinder B wohnt in dem Sommerhaus, und zahlt eine kleine Miete. Nach einiger Zeit kauft das Kind das Haus von den Eltern zu einem Spottpreis. Kurze Zeit später muss Familie A Insolvenz anmelden, kurze Zeit später wird das eigene Haus versteigert. Familie A (Vater und Mutter) leben nun von Harz IV. Wäre Kind C in diesem Fall nicht übervorteilt. Kind B hätte nun das günstige Haus (ob wirklich Geld geflossen ist, kann Kind C gar nicht wissen.). Wäre das Sommerhaus nicht Teil eines Erbes? Hätte Kind C noch irgendwelche Ansprüche? Wenn es denn überhaupt Ansprüche hätte, an wen wären diese dann zu stellen. Und würde es die Sache noch verkomplizieren wenn Kind B das Haus nun mit seiner Frau Y zusammen gekauft hätte? Hätte Kind C überhaupt noch Ansprüche (ggf. Unterlagen einsehen). Oder ist Kind C einfach zugut für diese Welt?? Ich hoffe dies ist eine interessante Fragestellung über die man sich mal wirklich Gedanken machen könnte. Könnte man das auch so sehen das Kind B sich noch rechtzeitig einen kleinen Teil aus dem noch vorhandenen Vermögen unter den Nagel gerissen hat (aus dem Erbe) und Kind C nun in die Röhre schaut weil es bei den Eltern nun nichts meht zu erben gibt???? Könnte man dagegen vielleicht sogar was machen? |
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| AW: Pflichtteil Zu Erben gibt es erst dann etwas wenn der Erblasser verstorben ist. Wenn zu diesem zeitpunkt nichts mehr da ist (z.B. Insolvenz) dann gibt es auch nichts zu erben. Was der Erblasser zu lebzeiten mit seinem Vermögen macht ist seine Anglegenheit. Wem er was z uwelchem Preis verkauft bestimmt einzig und allein der Eigentümer einer Sache.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Pflichtteil Ja das mit dem Erben bei Tod scheint mir logisch. Aber es schwirren doch immer so Begriffe wie Pflichtteil, herausgabe des Pflichtteils im Netz herum. Wäre das nicht so ein Fall. Zum Zeitpunkt des verkaufs war ja noch Vermögen vorhanden. Ein Teil des Gesamtvermögens ist aus dem Familienvermögen für nen Appel und nen Ei an Kind B gegangen und Kind C hat nix....... Wenn denn kein Geld zwischen Vater/Mutter und Kind B geflossen ist, hätte dann Kind C noch irgendwelche Ansprüche und wenn ja an wen ???Ggf. an Kind B?? |
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| AW: Pflichtteil Zuerst einmal, wenn die Insolvenz naht wird manches wertvolle Stück billig und damit schnell verkauft um noch etwas zu erlösen. Andersherum, wäre es nicht billig verkauft worden, wäre es sicher auch versteigert worden und vereinfacht ausgedrückt, für Brot und Butter draufgegangen, denn Hartz IV gibt es erst, wenn nichts Verwertbares mehr da ist. Es wäre also so und so nicht zu vererben gewesen. |
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| AW: Pflichtteil Ja das stimmt wohl, aber so wie ich das sehe ist dann Kind C über Ohr (bzw. um den Pflichtteil) gebracht worden, oder????? Was ist denn nun mit dem Pflichtteil................gibts sowas?? |
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| AW: Pflichtteil Nochmal langsam. Es gibt einen Pflichtteil. Aber ein Pflichtteil von Nichts ist Nichts.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Pflichtteil Es ist müssig, über ein Erbe von lebendigen Eltern zu reden. Beschwerden über empfundene Ungerechtigkeit von Schenkungen an ein Kind ohne entsprechenden Ausgleich an das andere Kind können an die Eltern gerichtet werden. Denen kann das dann leid tun - oder auch nicht. Einen juristischen Anspruch auf Geschwistergerechtigkeit bei Geschenken gibt es jedoch nicht. In diesem fiktiven Fall ist das eine Kind nicht "zu gut für diese Welt", sondern schlichtweg gekränkt über die empfundene Ungerechtigkeit in der Zuwendung der Eltern. Aber über ihr Eigentum dürfen die Eltern zu Lebzeiten - und per Testament darüber hinaus - frei entscheiden. Ist es "über's Ohr hauen", wenn ein Kind nicht beschenkt wird? Oder ist es anmaßend, Geschenke einzufordern? ciboulette |
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