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Pflichteil Enkel

Dies ist eine Diskussion zu Pflichteil Enkel innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 05.09.2010, 21:07
Boardneuling
 
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Pflichteil Enkel

Hallo,

Annahme:
X und Y sind verstorben. Im Testament werden als Erben die Kinder A, B und C genannt. C hat einen ehelichen Sohn M.
Im Testament steht ausdrücklich drin, dass M enterbt ist. C ist aber bereits vor seinen Eltern X und Y verstorben. Steht dem Enkel M dennoch ein Pflichtteil zu? Muss M den Pflichtteil bei A und B geltend machen?

Danke & Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 21:58
V.I.P.
 
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AW: Pflichteil Enkel

Meiner Meinung nach ja, wenn ich § 2309 BGB richtig verstehe.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:00
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AW: Pflichteil Enkel

Der Pflichtteil könnte dem M nur vom Erblasser nach § 2333 BGB entzogen werden, ansonsten gilt § 2303 BGB: "...,so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen." Unter Umständen auch noch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In welchem Testament steht denn, dass M enterbt ist? Da C nicht mehr gelebt hat, als X und Y verstorben sind, ist M (zu Ein-Drittel) gesetzlicher Erbe von X und Y. § 1924 Abs. 3 u. 4 BGB
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback erwünscht.
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