Dies ist eine Diskussion zu Pflichteil Enkel innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflichteil Enkel Annahme: X und Y sind verstorben. Im Testament werden als Erben die Kinder A, B und C genannt. C hat einen ehelichen Sohn M. Im Testament steht ausdrücklich drin, dass M enterbt ist. C ist aber bereits vor seinen Eltern X und Y verstorben. Steht dem Enkel M dennoch ein Pflichtteil zu? Muss M den Pflichtteil bei A und B geltend machen? Danke & Grüße! |
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| AW: Pflichteil Enkel Meiner Meinung nach ja, wenn ich § 2309 BGB richtig verstehe.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Pflichteil Enkel Der Pflichtteil könnte dem M nur vom Erblasser nach § 2333 BGB entzogen werden, ansonsten gilt § 2303 BGB: "...,so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen." Unter Umständen auch noch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. In welchem Testament steht denn, dass M enterbt ist? Da C nicht mehr gelebt hat, als X und Y verstorben sind, ist M (zu Ein-Drittel) gesetzlicher Erbe von X und Y. § 1924 Abs. 3 u. 4 BGB
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback erwünscht. |
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