Dies ist eine Diskussion zu Pflichteil bei Veräusserung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflichteil bei Veräusserung A und B haben 2 Kinder C und D. A erbt von Ihrem Vater eine Immobilie in der die Mutter lebenslanges Wohnrecht erhält. B verzichtet bei der späteren Scheidung auf seinen Erbteil von 25% wenn A die Immobilie für die Kinder C und D erhält. Jahre später will A die Immobilie verkaufen und hat inzwischen einen neuen Ehepartner E welcher ein Kind aus erster Ehe F hat.Die Mutter lebt weiterhin. Stehen den Kindern C und D oder sogar B Pflichtteile aus dieser Veräusserung zu? Können C und D einen sogenannten Pflichtteil vom Verkaufspreis einklagen? Was bedeuten Hypotheken die von E und A auf die Immobilie aufgenommen wurden. Können C und D oder nur einer von beiden auf Überschreibung und ggf Auszahlung von A klagen? Bitte um Rat |
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| AW: Pflichteil bei Veräusserung Zitat:
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Es gibt kein "Recht" Erbe zu werden. Erb- und Pflichtteilsansprüche gibt es erst, wenn jemand verstorben ist. |
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| AW: Pflichteil bei Veräusserung Der Vater der Mutter ist verstorben und hat Testamentarisch A 75% und B 25% vererbt. Kann die Mutter mit dem Vermögen in diesem Fall speziell die Immobilie wirklich machen was sie will wenn in den Scheidungspapieren festgehalten wurde das die Immobilie für C und D zu erhalten ist? |
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| AW: Pflichteil bei Veräusserung Zitat:
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| AW: Pflichteil bei Veräusserung Die Veräusserung war ja eigentlich ausgeschlossen dadurch das die Übertragung nur unter der Voraussetzung stattgefunden hat das die Immobilie irgendwann an C und D übergeht. Schriftlich festgehalten wurde deshalb zur Veräusserung nichts. |
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| AW: Pflichteil bei Veräusserung "Normalerweise" wäre dann im Übertragungsvertrag bzw. im Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen mit dem Inhalt, dass der Anteil zurückzuübertragen ist, wenn die Immobilie ohne Zustimmung erkauft wird. Wenn es nichts schriftliches gibt...... |
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