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Pflichteil ausbezahlt

Dies ist eine Diskussion zu Pflichteil ausbezahlt innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 29.11.2009, 21:20
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Pflichteil ausbezahlt

Hallo erst mal.....:0)

Angenommen ein Paar hat sich gegenseitig im Testament eingestzt als Alleinerben...Nun stirbt die Frau und die einzige Tochter klagt Ihren Pflichtteil ein und verabschiedet sich damit von Ihrem vater.Mann zahlt sie nachweisbar aus.Enkeltochter bleibt Ihrem Opa bis zum Ende treu und wurde als Alleinerbin eingesetzt.Wie verhält sich jetzt die lage beim Tod des Erblassers?vielen Dank für Antworten:0)
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Alt 29.11.2009, 21:27
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Zitat:
Zitat von SandyVB
Nun stirbt die Frau und die einzige Tochter klagt Ihren Pflichtteil ein und verabschiedet sich damit von Ihrem vater.
Weshalb "verabschiedet" sie sich damit von ihrem Vater? Es ist ihr Recht den Pflichtteil einzufordern.
Zitat:
Wie verhält sich jetzt die lage beim Tod des Erblassers?
Wurde in dem gemeinschaftlichen Testament auch die Erbfolge nach dem Überlebenden bestimmt?
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Alt 29.11.2009, 21:32
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Va
Zitat:
Zitat von CruNCC Ist Empfindungssache.Wenn vorher ein normales familienleben herrscht und auf einmal kommt ein Brief vom Anwalt und das eigene Kind klagt seinen [AUTOLINK
Pflichtteil[/AUTOLINK] ein ist es schon nicht ganz so fein.

Wurde in dem gemeinschaftlichen Testament auch die Erbfolge nach dem Überlebenden bestimmt?
Nein wurde sie nicht.das war ganz einfach in zwei Sätzen.Hiermit setzen wir uns gegenseitig ein....... mehr nicht!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 21:57
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Zitat:
Zitat von SandyVB
Nein wurde sie nicht.das war ganz einfach in zwei Sätzen.Hiermit setzen wir uns gegenseitig ein....... mehr nicht!
Dann "gilt" die Erbeinsetzung der Enkelin und die Tochter kann nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Nachlasses in bar von der Alleinerbin einfordern.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 22:01
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Zitat:
Zitat von CruNCC
Dann "gilt" die Erbeinsetzung der Enkelin und die Tochter kann nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Nachlasses in bar von der Alleinerbin einfordern.
Das ist ja schon mal positiv.Nur noch eins...von welchem Erbteil kann sie fordern???? denn sie hat ja schon den Pflichteil von Omas Seite bekommen...Oder hab ich jetzt nen denkfehler? Und hab ich das richtig verstanden??? Sie muss einfordern? Das geht nicht automatisch nein?Vielen Dank für die Mühe:0)
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Alt 29.11.2009, 22:36
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Zitat:
Zitat von SandyVB
Das ist ja schon mal positiv.Nur noch eins...von welchem Erbteil kann sie fordern???? denn sie hat ja schon den Pflichteil von Omas Seite bekommen...Oder hab ich jetzt nen denkfehler?
Sie hat den Pflichtteil auf den Tod ihrer Mutter erhalten und hat auch auf den Tod des Vaters einen Pflichtteilsanspruch. Es sind zwei getrennte Erbfälle.
Zitat:
Und hab ich das richtig verstanden??? Sie muss einfordern? Das geht nicht automatisch nein?
Den Pflichtteil erhält man nicht automatisch, dieser kann innerhalb von drei Jahren eingefordert werden.
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Alt 29.11.2009, 23:03
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Zitat:
Zitat von SandyVB
denn sie hat ja schon den Pflichteil von Omas Seite bekommen...
Wer fordert? Die Enkelin oder die Tochter? Die Enkelin ist testamentarische Alleinerbin nach ihrem Opa, die Tochter ist wieder enterbt und kann von der Erbin, der Enkelin, (Nichte?) den Pflichtteil verlangen.

Zitat:
Oder hab ich jetzt nen denkfehler?
Sieht so aus.


p.s.: Jetzt verstehe ich, wo das Verständnisproblem liegt: Ein Pflichtteilsberechtigter ist kein Erbe. Der Pflichtteil kein Erbteil. Das sind ganz grundsätzlich verschiedene Kategorien im Erbrecht.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!

Geändert von fernetpunker (29.11.2009 um 23:42 Uhr).
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Alt 30.11.2009, 05:59
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Ok und guten Morgen....

Möchte mich erst mal für Eure Mühe bedanken...

Hab auch alles soweit verstanden...

Bis auf eins....
Mutter fordert bei der Enkelin den Pflichtteil ihres Vaters ein,da Enkelin Alleinerbin.Beläuft sich die Summe X auf das komplette Erbe oder wird da was abgezogen weil sie ja den Pflichtteil von OMAS Nachlass schon bekommen hat 2006.Es wurde damals ja schon der Verkehrswert der immobilie und sämtliches Sparguthaben der Eheleute/ Eltern zusammen genommen und Tochter hat wie gesagt den Pflichtteil von Omas Häfte bekommen.Oh man ich weiss nicht wie ich mich besser ausdrücken soll....:0)
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Alt 30.11.2009, 08:35
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AW: Pflichteil ausbezahlt

Zitat:
Zitat von SandyVB
Mutter fordert bei der Enkelin den Pflichtteil ihres Vaters ein,da Enkelin Alleinerbin
Richtig! Die Mutter fordert von ihrer Tochter (?) den Pflichtteil ein.
Zitat:
Zitat von SandyVB
.Beläuft sich die Summe X auf das komplette Erbe oder wird da was abgezogen weil sie ja den Pflichtteil von OMAS Nachlass schon bekommen hat 2006.
Wie CruNCC bereits geschrieben hat, sind Erbfälle immer getrennt voneinander zu betrachten. Von daher wird nichts "abegzogen".
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  #10 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 15:55
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Red face AW: Pflichteil ausbezahlt

Man bin ich blond....
Bitte lüncht mich nicht....

Ich weiss nicht wie ich es ausdrücken soll.... Opa hat jadie 50 prozent von Oma geerbt auf die die Tochter bereits Ihren Pflichtteil erhalten hat.Jetzt hat Opa ja 100 prozent. Kann Tochter jetzt Pflichtteil von seinen 100 Prozent einklagen die er nach dem Tod der Oma hatte oder nur von seinen urprünglichen 50 Prozent?????????
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