Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Pflegevereinbarung - dafür Haus überschreiben

Dies ist eine Diskussion zu Pflegevereinbarung - dafür Haus überschreiben innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 12:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Junior-BSGF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pflegevereinbarung - dafür Haus überschreiben

Hallo!

Angenommen es gibt eine Familie mit 3 Kindern. Die Eltern haben Haus und Hof und wünschen sich (beide gerade Anfang/Mitte 50) einen Vertrag mit einem der Kinder, welches später im pflegebedürftigen Alter die Pflege zu Hause übernimmt.

Als "Gegenleistung" soll das Kind das Haus und einen Teil des Hofes erhalten. Die beiden anderen Kinder erhalten Bauland.

Was wäre, wenn sich das eine Kind auf diesen "Pflegevertrag" einlässt, jedoch in 20 Jahren, wenn es zum Pflegeeintritt kommt, aus welchen Gründen auch immer (z.B. eigene gesundheitliche Probleme, die eine Pflegeleistung nicht ermöglichen) diese Leistung nicht erbringen kann?

Ist der Vertrag dann nichtig?

Wie verhält es sich, wenn man die Pflege beider Elternteile irgendwann im Verlauf der Pflegeleistung nicht mehr erbringen kann. Es hat also schon eine geraume Pflegezeit stattgefunden, kann jedoch nicht vollendet werden.

Ist der Vertrag in diesem Fall auch nichtig, weil eben keine vollständige "Leistung" erbracht wurde?

Vielen Dank vorab!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haus überschreiben auf Kinder Bankrecht 11.03.2009 00:03
Haus überschreiben Erbrecht 28.10.2008 09:58
Haus jetzt überschreiben, später Geschwister auszahlen? Erbrecht 23.09.2008 19:23
Haus überschreiben, Pflichteil, Erbe.... Erbrecht 03.04.2006 15:09
Haus nun überschreiben lassen Erbrecht 14.02.2006 15:36





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN