Dies ist eine Diskussion zu Pflegekosten rückwirkend? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflegekosten rückwirkend? angenommen ein Schwerkranker wird bis zu seinem Tod im Jahr 2008 von seiner Schwester gepflegt. Er erkrankte im Jahr 2005, erhielt ab 2007 Pflegestufe 2, drei Monate vor seinem Tod die Pflegestufe 3. Der Erblasser machte in seinem Testament seinen Stiefsohn zum Alleinerben. Kann die Schwester des Erblassers nun rückwirkend Pflegekosten beim Stiefsohn geltend machen? Muss sie "Beweise" für die Pflege vorlegen bzw. welche Formalitäten müssen erfüllt sein, damit der Stiefsohn die Pflegekosten auch anerkennt? Zuletzt lebte der Erblasser im Pflegeheim, seine Schwester hat aber trotzdem seine Wäsche gewaschen, ihn zum Arzt gefahren und alle behördlichen Aufgaben für ihn erledigt. Sie hatte dafür eine Generalvollmacht vom Erblasser erhalten. Freue mich auf Eure Einschätzung dieser fiktiven Angelegenheit. |
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