Dies ist eine Diskussion zu Pflege des Vaters bei Erbaufteilung geltend machen? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Pflege des Vaters bei Erbaufteilung geltend machen? Eine Mutter verstirbt 2010 und hinterlässt ein größeres Barvermögen. Ein Testament existiert nicht. Erben sind der lebende Sohn und 2 Kinder des Verstorbenen Sohnes. Das Vermögen wird nach der Gesetzlichen Regelung verteilt, allerdings wird hierbei eine Schenkung die der zwischenzeitlich Verstorbene Sohn 2006 erhalten hatte berücksichtigt. Der noch lebende Sohn und seine Frau hatten ihren Bettlägerigen Vater (Pflegestufe 3) von 2003 bis 2007 gepflegt, hierfür aber keinen Ausgleich verlangt oder erhalten. Der eine Sohn des verstorbenen Bruders hat seinen Erbteil bereits erhalten. Nun ficht die Mutter des noch minderjährigen Sohnes die Erbaufteilung per Anwalt an, mit der Begründung der noch lebende Sohn hätte auch eine Schenkung erhalten, was aber definitiv nicht zutrifft. Kann der genervte, noch lebende Sohn nun einen Ausgleich für die Pflege seines Vaters von 2003 bis 2007 geltend machen, und in welcher Höhe wäre der Ausgleich pro Jahr? Besten Dank Geändert von Herbert1 (15.07.2011 um 06:49 Uhr). |
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