Dies ist eine Diskussion zu Ordnungssystem bei ausschlagung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Aus aktuellem anlass interessiert mich ein Frage brennend: In der Broschüre vom Justizministerium steht: Verwandte der 2. Ordnunkg können nur Erben, wenn keine Verwandten der 1. Ordnung vorhanden sind. Wie verhält es sich, wenn alle Erben der Ersten Ordnung das Erbe ausschlagen? Ich kann mich nicht erinnern, das nach dem Tod meines Vaters ( Schulden, ca. 10 Jahre her) die Verwandten der 2. Ordnung die Schulden geerbt haben, obwohl alle Erben der 1.Ordnung ( meine Schwester und ich nebst Kindern ) das Erbe ausgeschlagen haben. Nun hat mir jemand erzählt, das in einem solchen fall die Eltern der Verstorbenen die Schulden erben würden, wenn die Kinder dieser Person (hat auch Schulden) das Erbe ausschlagen würden. |
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