Dies ist eine Diskussion zu Oma und ihr Nießbrauch... innerhalb des Forums Erbrecht
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| Oma und ihr Nießbrauch... Oma und Opa trennen sich vor ca. 30 Jahren und Oma zieht aus. Bleiben aber verheiratet. Bei der Trennung wird das Grundstück mit alten Bauernhof an das Ekelkind überschrieben. Dazu gibt es einen Vertrag, wo auch ein Nießbrauch für Oma drin steht. Opa ist jetzt schon seit 10 Jahre Tod und seitdem läuft auch der Nießbrauch. Im Vertrag steht, das für den Nießbrauch die Regeln des bürgerlichen Gesetzbuch zählen. Außerdem muss der Nießbraucher die kosten für die Erhaltung, Versicherungen und die ruhenden öffentlichen Lasten tragen Der Jahreswert des Nießbrauchrechtes beträgt 1200 DM Oma ist 78 und hat stark Demez. Der Bauernhof ist unbewohnbar und steht leer. Oma ist seit 4-5 Jahren im Pflegeheim und hat seitdem auch einen Vormund. Die kompletten Kosten vom Bauernhof werden seit dem Tod vom Opa vom Besitzer und seinen Bruder bezahlt. Bruder vom Besitzer hat jetzt Kontakt zum Vormund aufgenommen und erklärt, das beide keine Lust mehr haben weiterhin die Kosten zu bezahlen. Es gibt einen Vertrag und Oma soll sich an ihre Pflichten halten oder auf ihren Nießbrauch verzichten. Die Rente reicht schon nicht für das Pflegeheim und der Staat muss ca. 200 Euro jeden Monat zu bezahlen. Nun zur Frage: Kann man eventuell Oma und Vormund zwingen ihre Pflichten nachzukommen oder das sie komplett auf ihren Nießbrauch verzichten? Am liebsten ohne Geld zu bezahlen! |
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| AW: Oma und ihr Nießbrauch... es heißt übrigends betreuerin bzw. betreuer, nicht mehr vormund. Zitat:
omi ist zahlungsunfähig, das ist ja offensichtlich. also kann sie ihre pflichten nicth erfüllen und nicht zahlen. niesbrauch wäre zwar generell pfändbar, aber das nutzt ja nichts, bei einem nicht bewohnbaren haus. außerdem wäre der staat als gläubiger als erster dran. rechtlich wüßte ich keine möglichkeit die omi (bzw. deren betreuerin) zum verzichten zu bringen. und mir fällt auch kein grund ein, warum eine betreuerin auf das niesbrauchsrecht verzichten sollte. das läge einzig im interesse der enkel, nicht aber in dem der omi. die betreuerin hat aber ausschließlich das wohl der omi zu sorgen. ein freundiches gespräch mit der betreuerin kann aber generell nicht schaden. chancen sehe ich aber nicht. |
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