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Notarvertrag gültig

Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag gültig innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 30.08.2009, 17:55
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Notarvertrag gültig

Hallo,
folgender Fall

A kauft von B per Notarvertrag 1/2 des Hauses mit Wohnrecht nach § 1093 BGB.

A hat 1/4 Teile vom Haus.

A kauf von C ein halbes Jahr später 1/4 des Hauses per Notarvertrag.

Notar hat im Grundbuch erst den Vertrag von A/C eintragen lassen und dann der Vertrag von A/B.

Frage: Ist der Vertrag von A/B überhaupt rechtsverbindlich, weil C doch als Miteigentümer den Vertrag von A/B zustimmen müßte? Hatte C aber nicht.

Frage: Kann C nach 5 Jahren den Notarvertrag anfechten?

Danke für die Antworten.

Gruß

Geändert von Phanter (30.08.2009 um 19:40 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 19:32
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AW: Notarvertrag gültig

Zitat:
Zitat von Phanter
Frage: Ist der Vertrag von A/B überhaupt rechtsverbindlich, weil C doch als Miteigentümer den Vertrag von A/B zustimmen müßte? Hatte C aber nicht.
C muss einem Verkauf nicht zustimmen.

Zitat:
Frage: Kann C nach 5 Jahren den Notarvertrag anfechten?
C kann den Vertrag überhaupt nicht anfechten.
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