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Nießbrauchrecht nach Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauchrecht nach Scheidung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 04.01.2008, 01:21
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Nießbrauchrecht nach Scheidung

Liebe Forenmitglieer,

angenommenes Szenario:

B hätte Nießbrauchrecht an Wohnimmobilie von A.
B zöge aus und reicht Scheidung ein.

Frage:
Wie würde sich Nießbrauchrecht auswirken?

Gruß goldieh
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 11:33
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AW: Nießbrauchrecht nach Scheidung

Zitat:
Zitat von goldieh
Liebe Forenmitglieer,

angenommenes Szenario:

B hätte Nießbrauchrecht an Wohnimmobilie von A.
B zöge aus und reicht Scheidung ein.

Frage:
Wie würde sich Nießbrauchrecht auswirken?

Gruß goldieh
Ob sich die Ehescheidung auf den Nießbrauch auswirkte? Gar nicht. Näheres siehe §§ 1030 ff, 100, 99 BGB.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 12:10
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AW: Nießbrauchrecht nach Scheidung

Lieber fernetbunker

erst mal Danke für die promte Meinungsbildung,

aber was ist wenn der Nießbrauchberechtigte notariell vertraglich erst in den Genuss des Nießbrauchs
gelangen kann durch Grundbucheintragung nach dem Tod des Nießbrauchgeber?
Gibt es da auch eine unverbindliche Meinung zu? Aber eine Scheidung anstehen würde!
Gruß goldieh
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 12:30
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AW: Nießbrauchrecht nach Scheidung

So eine Art Schenkung eines Nießbrauchs auf den Todesfall des Ehegatten? Wenn es sich um ein Testament handelt, gilt § 2077 BGB. Ansonsten:

Ich empfehle die Lektüre der §§ 530 ff. BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

Ohne weitere Kenntnis des Urkundsinhalts lässt sich nichts weiter sagen, imho.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 12:57
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AW: Nießbrauchrecht nach Scheidung

Liebe/r fernetpunker,
nehmen wir mal an
es handelt sich nicht um eine Schenkung sondern um reinen Nießbrauch, der
ein Wohnrecht auf Lebenszeit für den Ehepartner in einer Immobilie das Inventar und die evtl. vorhandenen fiskalischen Bestände sichern soll, die nach Ableben des Eigentümers den leiblichen Kindern des Eigentümers vererbt würde, wobei der Nießbrauch aber auch erst nach Ableben des Eigentümers laut Notarerbvertrag im Grundbuch eingetragen werden dürfte.
Eine vertragl. Nießbrauchänderung würde einseitig ausgeschlossen und nur beidweitig vorgenommen werden können.
Gruß goldieh
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 13:53
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AW: Nießbrauchrecht nach Scheidung

Gut, wenn es sich also um einen Erbvertrag nach §§ 2274 ff BGB handelt, dann gilt folgendes:

Grundsätzlich sind alle Beteiligten an das Verfügte gebunden, es sei denn sie vereinbaren gemeinsam einvernehmlich etwas anderes.

Aus § 2281 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass § 2077 BGB hier nicht gilt. Der Erblasser kann also nur nach §§ 2078 f. BGB wegen Irrtums, Täuschung, Drohung oder Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten einseitig den Erbvertrag anfechten. Die Scheidung ist also ohne Auswirkung auf die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen. Der notariell beurkundete Erbvertrag behält trotz Scheidung seine Wirksamkeit.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
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Alt 04.01.2008, 14:03
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AW: Nießbrauchrecht nach Scheidung

Lieber fernetpunker,
Danke für die rechtsunverbindliche Meinungsäußerung.
Hilft sehr bei Entscheidungsfindung!
Gruß goldieh
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