Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauchrecht innerhalb des Forums Erbrecht
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| Nießbrauchrecht mal angenommen Vater A hat Tochter B (wohnhaft in der oberen Etage (eigene Wohnung) ein Haus (2-Parteien) zu Lebzeiten vererbt. Zuvor getrennte aber nicht geschiedene Mutter C fühlt sich hintergangen. VaterA hätte sich ein Lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung im Untergeschoss eingeräumt. Um die Wogen zu schlichten, würde die Tochter B der Mutter nach dem Tod des Vaters ein Nießbrauchrecht für die untere Wohnung einräumen. Mutter interessiert nur Bares. Was würde zu den Pflichten der Mutter gehören wenn Sie das Nießbrauchrecht nach dem Tode des Vaters bekommen würde. Zbs. was wäre wenn das Dach undicht ist. Wände feucht werden. Heizanlage für das ganze Haus defekt..... Kann man ein Niebrauchrecht so formulieren lassen, das wenn zbs. das Dach defekt ist Sie einen Anteil dazu legen müsste? |
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| AW: Nießbrauchrecht Im Gegensatz zum Wohnrecht ist der Nießbrauchsrechtsinhaber verpflichtet sämtlich Betriebskosten und auch Instandhaltungskosten der Wohnsache zu tragen! Bei einem EG zählt auch nur der Umfang des Bereiches Dach ist Sache des Eigentümers (Haus)Lg. Dieser Mutter würde ich weder das noch dies,................
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nießbrauchrecht ...könnte man es sich nicht notariell aufnehmen lassen, das wenn zbs. das Dach renoviert werden müsste, der Nießbrauchinhaber der EG-Wohnung sich prozentual zu beteiligen hätte? |
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