Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauch einer Immobilie in Verbindung mit Berliner Testament innerhalb des Forums Erbrecht
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| Nießbrauch einer Immobilie in Verbindung mit Berliner Testament Ehepaar mit zwei Kindern verfasst "Berliner Testament", d.h. nach dem Ableben eines Ehepartners verbleibt das gesamte Vermögen einschließlich Immobilie (selbstgenutztes Einfamilienhaus) als Eigentum des überlebenden Partners (üP). Kinder erheben keinen Anspruch auf Pflichtteil, d.h. Kinder erben zu gleichen Teilen nach Ableben üP. üP geht neue Beziehung - keine Ehe- mit neuem Partner (nP) ein. üP möchte nP über sein Ableben hinaus absichern, indem er für nP kostenlosen Nießbrauch der Immobilie verfügt. Fragen: - ist das in vorgenannter Situation möglich? - wie ist zu verfahren (schriftlich, bei Gericht hinterlegt, notariell oder wie sonst? - muß ein angemessener Zeitraum des Nießbrauch fixiert werden? |
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| AW: Nießbrauch einer Immobilie in Verbindung mit Berliner Testament Würde die Beratung bei einem Notar empfehlen, da zuerst die Frage geklärt werden muss, ob der überlebende Ehepartner berechtigt ist, weitere letztwillige Verfügungen zu treffen (Bindung). Dazu kommt es auf den genauen Wortlaut des vorhandenen Testaments an. |
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