Dies ist eine Diskussion zu Neuberechnung Erbquote? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Neuberechnung Erbquote? Folgende Sachlage als Einführung: Erbengemeinschaft von 3 Erben. Es gab ein Testament welches 4 Grundstücke aufgeteilt hat. Es gab einen Erbauseinandersetzungsvertrag. Die Erbquote welche auf dem Erbschein steht wurde ermittelt auf grund von Wertangaben der Erben. Erbschaftssteuer wurde nach diesen Angaben und der daraus errechneten Quote bezahlt. Nach über einem Jahr Wertermittlung von Finanzamt. Mein Grundstück ist nun weniger Wert als ich angegeben habe, die der Miterben teils wesentlich teurer. Nun müßte ja auch ich etwas nachzahlen da sich die Quote nicht geändert zu haben scheint. Muß die Quote nciht neuberechnet werden, bzw. kann man dies veranlassen?? Vor- bzw. Nachteile wären auch interessant. Danke Stephan |
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