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Nachlassverwalter Mietkaution

Dies ist eine Diskussion zu Nachlassverwalter Mietkaution innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 20:27
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Nachlassverwalter Mietkaution

Hallo,

ich hoffe mein Beitrag passt hieher;

Frau Mustermann ist verstorben und hat zusammen mit Sohn A 5 Jahre lang zusammen als Mietparteien eine Mietwohnung bezogen, Sohn A zieht am 1.08 aus. Konto von Frau Mustermann ist mit ca. 1300 Euro im Minus,- Dispositionsrahmen.
Beide haben bei Einzug in die Wohnung einen Vertrag gemacht wem welche Möbel gehören, von beiden handschriftlich unterzeichnet und die wenigen Möbel hat Frau Mustermann in einem handschriftlichen Testament (ohne Notar) Ihrem Sohn A per Vorausvermächtnis überlassen.

So der Vermieter muss für 500 Euro neu die Wände streichen, auf dem verpfändeten Kaution Sparbuch von Frau Mustermann liegen nun mit Zinsen 1500 Euro.

Der Vermieter kommt aber nicht dran obwohl er jederzeit verfügungsberechtigt ist.

Jetzt kommt das wichtigste zu diesem Thema:


Vermieter kommt nur an die Kaution über einen Nachlassverwalter,Sohn A und seine Schwester B haben beide das Erbe ausgeschlagen.

Was passiert nun, was macht der Nachlassverwalter?

1. Nachlassverwalter gibt zuerst dem Vermieter das Geld für die Renovierung ca. 500 Euro, dann zieht er vom Rest der Kaution noch seine Gebühren des Amtsgerichts ab und vom Rest der Kaution erhalten Sohn A und seine Schwester B jeder die Hälfte?

2. Oder bekommt der Rest der Kaution ca. 1000 Euro dann die Bank zum Ausgleich des Kontos?

3. Da die Kaution für die Schulden des Bankkontos nicht ausreichen,wird sich dann der Nachlassverwalter dann dem Sohn B alles an Möbeln wegnehmen nur damit die Bank Ihr Geld bekommt?

3.a) Wenn ja, wie kann sich Sohn A schützen damit seine Möbel nicht weggenommen werden er bekommt Hartz IV. Ist Sohn A durch sein Vorausvermächtnis im Testament seiner Mutter davor geschützt, das der Nachlassverwalter Ihm alles an Möbeln wegnimmt?

@hambre,
Ein Vermächtnis ist kein Erbe, hat jemand Vorausvermächtnis dann gilt das auch wenn jemand das Erbe ausschlägt eben weils kein Erbe ist und auch nicht der Erbmasse zufällt.




viele grüße
advocatodiaboli

Geändert von advocatodiaboli (17.06.2011 um 13:39 Uhr).
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Alt 16.06.2011, 16:55
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Wer sollte hier warum einen Nachlassverwalter einsetzen?

Aber zu den Fragen:

zu 1.: Das wird nicht passieren
zu 2.: Das wird auch nicht passieren
zu 3.: Das wird ebenfalls nicht passieren
zu 3a.: Der Sohn sollte bei seinem Auszug die Möbel mitnehmen. Er muss die Wohnung doch sowieso geräumt übergeben. Vor der Wegnahme der Möbel, die der Mutter gehört haben, ist er aber aufgrund des Vorausvermächnisses nicht geschützt, wenn der Nachlass überschuldet ist. Außerdem hat er das Erbe ausgeschlagen und dadurch natürlich auch keinen Anspruch auf ein Vermächtnis mehr.

Ergänzende Bemerkungen:
-Der Sohn sollte vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution verlangen.
-Die Schwester hat keine Ansprüche auf die Kaution, da sie keine Mietpartei ist und das Erbe ausgeschlagen hat.
-Warum muss der Vermieter eigentlich die Wände für 500€ streichen und warum muss der Mieter diese Kosten bezahlen? Dafür ist kein Grund erkennbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 11:10
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Hier müsste wohl vorab geklärt werden, wer die Kaution zahlte und wer dem Vermieter als Berechtigter bei Auszug genannt wurde. Sollte die Kaution von beiden zu 50%eingezahlt worden sein, so kann der Sohn seine 50% abzüglich der evtl. vereinbarten Renovierung vom Vermieter verlangen. Für die Mutter verlangt der Nachlasspfleger die von der Mutter eingezahlte Kaution abzgl. erford. und vereinbarter Renovierung. Vom Rest wird seine Tätigkeit und Gerichtskosten bezahlt und was dann übrig ist wird den Gläubigern(Bank) ausbezahlt.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 11:16
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Zitat:
Hier müsste wohl vorab geklärt werden, wer die Kaution zahlte und wer dem Vermieter als Berechtigter bei Auszug genannt wurde.
Wozu? Nach dem Tod des Mitmieters gibt es nur noch einen Mieter. Es ist klar, dass die Kaution an diesen zurückzuzahlen ist. Dass eine Rückzahlungspflicht an einen Dritten vereinbart worden wäre, wäre zwar möglich, jedoch sehr ungewöhnlich.

Zitat:
Sollte die Kaution von beiden zu 50%eingezahlt worden sein, so kann der Sohn seine 50% abzüglich der evtl. vereinbarten Renovierung vom Vermieter verlangen.
Er kann die Rückzahlung der gesamten Kaution verlangen, da er jetzt alleiniger Mieter ist.

Hier geht es aber nicht um eine tatsächliche Zahlung, sondern (für den Sohn leider) nur um die Rückgabe des Sparbuches und der Verpfändungserklärung. Damit hat der Sohn noch kein Geld, der Vermieter seine Pflicht jedoch erfüllt.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 13:38
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Hallo,

danke für die Antworten.

HKB beschreibt dieses Szenario ja, das dann der Nachlassverwalter dem Sohn A nix gibt, weil er zuerst das Geld für die Renovierung dem Vermieter gibt, dann vom Rest der Kaution wird Amtsgerichtskosten abgezogen was übrig ist erhält die Bank da das Konto der Mutter ja noch 1300 Euro im Minus steht.

Denn die Kaution reicht nicht um diese 1300 Schulden zu begleichen auf dem Konto.Dann wird der Nachlassverwalter bei Sohn A alles an Möbel pfänden auch die die Sohn A gehören.

Sohn A muss sich hier schützen und einen Anwalt aufsuchen.

Allerdings hat dieses Vorausvermächtnis der Möbel der mutter als auch der Kaution ein sehr versierter zum BGH zugelassener Anwalt aufgesetzt, da kann es nicht sein, das dies nix mehr wert ist.Das kanns ja wohl nicht sein.

Sohn A sollte alles schnell verkaufen und den Rest der Möbel bei Umzug mitnehmen, denn Wohnmöbel, bett, Kommode, darf der Nachlassverwalter eh nicht pfänden sonst hat Sohn A keine Möbel und muss dann welche bei dem Sozialamt beantragen was dem Staat wieder zur Last fällt, das dürfte dieser Verwalter wohl von Amts wegen schon nicht tun?

Ausserdem hat jeder Hartz IV Empfänger Schonvermögen bei Sohn A 42 jahre sind das 42 jahre x150 Euro das sind 6300 Euro Schonvermögen darf Sohn A haben.

Die Kommode ist 5 jahre alt hat neu 250 euro gekostet, bett ist 15 jahre alt, wohnmöbel auch 15 jahre alt.

viele grüße
advocatodiaboli
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  #6 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 13:55
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Zitat:
Dann wird der Nachlassverwalter bei Sohn A alles an Möbel pfänden auch die die Sohn A gehören.
Du bist ja super negativ eingestellt. Ich sage vorher, dass das nicht passieren wird.

Zitat:
Allerdings hat dieses Vorausvermächtnis der Möbel der mutter als auch der Kaution ein sehr versierter zum BGH zugelassener Anwalt aufgesetzt, da kann es nicht sein, das dies nix mehr wert ist.Das kanns ja wohl nicht sein.
Doch, das kann sein.

Zitat:
Sohn A sollte alles schnell verkaufen und den Rest der Möbel bei Umzug mitnehmen, denn Wohnmöbel, bett, Kommode, darf der Nachlassverwalter eh nicht pfänden sonst hat Sohn A keine Möbel und muss dann welche bei dem Sozialamt beantragen was dem Staat wieder zur Last fällt, das dürfte dieser Verwalter wohl von Amts wegen schon nicht tun?
Warum denn verkaufen? Sohn A sollte beim Umzug alles mitnehmen. Das befürchtete Szenario wird nicht eintreten.

Für die Möbel interessiert sich doch niemand. Wenn dann auch noch die Eigentumsverhältnisse unklar sind, dann wäre der Aufwand doch viel zu hoch im Vergleich zum möglichen Ertrag.

Ein Nachlassverwalter müsste doch ein Umzugsunternehmen beauftragen um die Möbel bei Dir abzuholen und diese anschließend versteigern. Weißt Du was das kostet? das lohnt sich doch gar nicht. Der Nachlassverwalter ist froh, wenn er sich darum nicht kümmern muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 16:18
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Hallo hambre,

danke für deine antwort, na da bin ich dann aber froh.

viele grüße
advocatodiaboli
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Alt 19.06.2011, 19:52
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Hallo

Sohn A versucht morgen bei einer in Hessen seit 100 Jahre(!) bestehenden Kanzlei anzurufen wegen einem schnellen Termin, da der Vermieter weiterhin auf diese Unterlagen drängt.

Vermieter behauptet dem Sohn A gegenüber das die Bank dies verlangt, das Sohn A aber ebenso Mietpartei ist interessiert Ihn nicht.

Es sind keine Erben da, also muss er der Vermieter und die Bank einen Nachlassverwalter bestellen, punkt.

Nur wenn angeblich keine Partei da ist,wem hätte dann der Vermieter denn dem Sohn A dann die Kündigung schriftlich bestätigen können?

Hoffentlich kommt Sohn A zu seinem Recht und behält auch einen Teil der Kaution, nicht das davon wegen Renovierugn der Vermieter Geld bekommt und vom Rest der Mietkaution dann die Bank (wegen dem Minus auf dem Konto) .

Das die Bank das Konto der Mutter einfach weiterlaufen lässt ist eine Frechheit und Vorsatz dadurch geht das Konto noch mehr ins Minus.

Ein zwischen Bank und Vermieter abgesprochenes, nur damit der weitere Mieter Sohn A nix von der Kaution bekommt.

Mal sehen was der Anwalt Sohn A rät.


viele grüße
advocatodiaboli
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  #9 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 09:18
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Die Bank kann ohne Zustimmung des Nachlasspflegers nicht an das Geld der Kaution der Mutter kommen.
Sollten Sohn A und die Mutter eine gemeinsame Haftung für die Wohnung übernommen haben, so wird Sohn auf seinen Anteil aus der Kaution warten müssen.

Die Schulden der Mutter können nicht zwischen Bank und dem Vermieter geklärt werden.
Die Bank darf hierüber gegenüber dem Vermieter gar keine Aussagen treffen,weil es eine Sache zwischen Mutter und Vermieter ist und da die Kinder ausgeschlagen haben, haben sie hiermit auch nichts zu tun. Sie tragen die Beerdigungskosten und fertig.
Hier muss sich die Bank beim Gericht melden oder ausbuchen.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 12:51
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AW: Nachlassverwalter Mietkaution

Zitat:
Zitat von HKB
Die Bank kann ohne Zustimmung des Nachlasspflegers nicht an das Geld der Kaution der Mutter kommen.
Warum sollte das so sein? Wenn die Mutter noch leben würde, könnte der Vermieter schließlich auch ohne ihre Zustimmung an das Guthaben heran.

Es wird wohl so sein, dass die Bank das Konto grundsätzlich gesperrt hat. Nach meiner Auffassung dürfte diese Sperre aber nicht auf die Verpfändung wirken.

Möglicherweise handelt es sich hier auch nur um bankinterne Unklarheiten.

Auch den übrigen Aussagen stimme ich nicht zu, da der Sohn aufgrund des § 563a BGB alleiniger Mieter ist und damit alle Rechten und Pflichten des Mietvertrages auf ihn übergegangen sind. Die Rückgabe des Kautionssparbuches gehört dabei zu den vertraglichen Pflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter.

Der Sohn hätte dann zwar das Sparbuch, aber dennoch keinen Zugriff auf das Guthaben.
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