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Nachfrage zu: Falsche Angaben bei Notar...

Dies ist eine Diskussion zu Nachfrage zu: Falsche Angaben bei Notar... innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 10:53
Boardneuling
 
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Nachfrage zu: Falsche Angaben bei Notar...

Zitat:
Gesetzt der Fall, Vater V überträgt wenige Jahre vor seinem Tod Haus und Vermögen an das Lieblingskind A. B soll möglichst leer ausgehen.
Vater V verstirbt unerwartet.
Auf Nachfrage, wo das Testament sei, gibt Kind A an, das kein Testament existiert. B. vermutet, dass A das Testament verschwinden hat lassen.
Plötzlich kommt Engel E und spielt dem Kind B unerwartet Unterlagen zu, indem die Vorgänge der Schenkung protokolliert wurden. Dabei stellt sich heraus, dass sämtliche Wertangaben (welche auch Auswirkung auf die Höhe des Notar Honorar hatten) gänzlich falsch (mehr als 90% unter Verkehrswert) sind. Es wurde auch an der Schenkungssteuer "gespart". Des weiteren "wurden "frühere Schenkungen" an das Kind B. angeben, welche nicht stattgefunden haben.
Ist ein Vertrag (=also die Schenkung) überhaupt noch rechtskräftig, bzw. ist die Schenkung überhaupt gültig unter den o.g. Vorraussetzungen?

- Welches Vorgehen ist für Kind A ratsam, will es den möglichen Schaden begrenzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 11:17
V.I.P.
 
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AW: Nachfrage zu: Falsche Angaben bei Notar...

Zitat:
Zitat von Miserable Beitrag anzeigen
Ist ein Vertrag (=also die Schenkung) überhaupt noch rechtskräftig, bzw. ist die Schenkung überhaupt gültig unter den o.g. Vorraussetzungen?
wie oft möchtest du es denn noch beantwortet haben?

die schenkung an sich bleibt gültig, das ist unabhängig von einem falsch angegebenen verkehrswert.

wieviel jahre vor dem tod war die übertragung? falls es länger als 10 jahre her ist, ist für kind a nichts mehr zu holen.

Zitat:
- Welches Vorgehen ist für Kind A ratsam, will es den möglichen Schaden begrenzen?
es ist ratsam sich an eine fachfrau zu wenden: anwältin.
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schenkung erbschaft testament

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