Dies ist eine Diskussion zu Mutter verkauft Haus an Tochter "Unter Wert"; Kann Sohn Ansprüche stellen? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Mutter verkauft Haus an Tochter "Unter Wert"; Kann Sohn Ansprüche stellen? folgender Fall: Mutter (M) ist seit 9 Jahren Witwe. Nach dem Tod des Vaters wurden von beiden Kindern keine Ansprüche auf einen Pflichtteil geltend gemacht (Berliner Testament). M ist in Besitz eines Hauses im Wert von ca. 140.000 Euro (Hypothekenfrei) und will nun zu ihrem neuen Lebensgefährten ziehen. M möchte nun das Haus an ihre Tochter zu einem Preis von ca. 50.000 verkaufen. Kann der Sohn jetzt oder bei Tode der Mutter Ansprüche geltend machen? Kann das Sozialamt Ansprüche stellen, wenn M in den nächsten Jahren ein Pflegefall werden sollte? Vereinbarungen im Pflegefall wurden innerhalb der Familie nicht getroffen. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen! |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Tochter "Unter Wert"; Kann Sohn Ansprüche stellen? Zunächst einmal kannn jeder mit seinem Vermögen machen, was er will. Die Mutter könnte das Haus auch der Schwester schenken. Es geht den Sohn nichts an! Er kann jetzt keinen Anspruch geltend machen. Nach dem Tod der Mutter hat er evtl. Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche. Wenn allerdings zwischen der Schenkung und dem Tod der Mutter mehr als 10 Jahre vergangen sind, hat er gar keine Ansprüche iin Bezug auf das Haus mehr. Das Sozialamt könnte u.U. darauf zugreifen. Man kann sich nicht einfach alles verschenken und dann vom Staat leben wollen. Das funktioniert nicht! (Ist ja auch nicht einzusehen ) |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Tochter "Unter Wert"; Kann Sohn Ansprüche stellen? Danke für die schnelle Anwort. So habe ich die Situation auch bereits eingeschätzt, würde aber den Gedanken noch etwas weiterführen: Ein Wertgutachten bezüglich des Hauses existiert nicht. 140.000,- Euro sind eine vorsichtige persönliche Schätzung aufgrund der Bodenrichtwerte (eine mäßige Lage wurde sicherheitshalber angenommen) und der Zustand des Hauses (Renovierungsarbeiten sind notwendig). Mutter möchte aus Kostengründen kein Gutachten erstellen lassen. Angenommen: Schwester kauft kauft das Haus nun für 50.000,-, baut um bzw. renoviert. 1)Mutter verstirbt innerhalb der nächsten 10 Jahre. Spätestens nun würde vermutlich ein Wertgutachten erstellt werden müssen. Wird der Wert, der über den Kaufpreis hinausgeht, als Schenkung betrachtet? An welchem Wert partizipiert der Bruder gegebenfalls? 2. Mutter wird zum Pflegefall. Tochter kann aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich die Pflege übernehmen, der Sohn lebt mit seiner Familie 300 km entfernt. Welchen Zugriff hätte das Sozialamt? Vermutlich wäre das Haus dann aufgrund von Renovierungsarbeiten belastet, von einer Wertsteigerung wäre aber auszugehen. Auch hier schon einmal "Danke" für eine Antwort. |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Tochter "Unter Wert"; Kann Sohn Ansprüche stellen? Zitat:
Zitat:
Bei einer späteren Berechnung ist der jetzige Wert maßgebend. Zitat:
Das Sozialamt könnte u.U. eine Hypothek auf dem Haus eintragen lassen. |
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