Dies ist eine Diskussion zu Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tochter? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tochter? Ausgangssituation: Mutter mit Sohn und Tochter, Vater vor einigen Jahren verstorben, hinterlässt noch 2 weitere "Kinder" Beim Tot des Vater bekamen die 2 Kinder des Vaters den Pflichtteil vom Erbe (Haus etc.) Die gemeinsamen Kinder der Mutter und des Vaters bekommen kein Erbe, da noch recht jung. Jahre später macht Mutter mit Sohn einen Vertrag, in dem das Haus an ihn überschrieben wird und er ihr an ihrem 60. Geburtstag einen bestimmtem Betrag dafür zahlt. Wenn die Mutter später mal stirbt, erbt die Tochter alles, was noch übrig ist (was nicht mehr viel sein wird, aber das spielt hier keine Rolle) Was ist nun mit dem Pflichtteil des Erbes vom Vater, den damals die Halbgeschwister bekamen? Der steht doch der Tochter ebenfalls noch zu, oder? Muss das dann nun der Bruder zahlen? Was kann die Tochter tun? Was steht ihr zu? Vielleicht kann mir ja jemand etwas dazu sagen. Danke & Gruß |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tochter? Zitat:
Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht Hallo Marcus, vielen Dank für die rasche Antwort. Was meinst du mir "formwirksam ausgeschlagen"? Also die gemeinsamen Kinder waren 13 (Tochter) und 15 (Sohn) die anderen beiden waren schon lange erwachsen (Vater war deutlich älter als Mutter) Die Halbgeschwister der Kinder haben den Pflichtteil zeitnah am Todesfall bekommen. Es gab kein Testament und das Umschreiben des Hauses auf die Mutter geschah zu spät und wurde somit nicht anerkannt. Die Tochter ist jetzt 22.....hat sie somit kein Anrecht mehr auf ihren Pflichtteil? Sorry, für die wohl etwas unverständlichen Erklärungen, aber ich habs nicht so mit solchen Themen Danke & Gruß |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht Die Kinder sind als Abkömmlinge des Erblassers beim Erbfall automatisch Erben geworden. Das kann nur mit Rückwirkung verhindert werden, indem die Kinder die Erbschaft innerhalb der Ausschlagungsfrist (6 Wochen ab Kenntnis von Berufung zum Erben) ausschlagen, bzw durch ihre Mutter ausschlagen lassen. In dieser Situation müsste zudem das Vormundschaftsgericht dies genehmigen. Wenn das alles nicht vorliegt, dann liegt keine (formwirksame) Ausschlagung vor und die Kinder sind Erben geworden und als solche am Nachlass anteilig beteiligt. Inwieweit der Anspruch gegen den Erbschaftsbesitzer verjährt, ist mir grad nicht präsent. Wieso haben die anderen Kidner eigentlich den Pflichtteil bekommen? Sind sie enterbt worden? Pflichtteilsansprüche dürften aber nach dieser Zeit sowieso verjährt sein... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht nein, niemand ist enterbt worden. Es gab kein Testament. Der Vater wollte eigentlich, dass die Mutter abgesichert ist mit den gemeinsamen Kindern. Aber die Kinder aus erster Ehe sind nicht enterbt worden. Sie haben nur nach dem Tod des Vaters gefordert, was ihnen zusteht und das war eben dieser Pflichtteil. Es soll ja auch kein Erbe verhindert werden oder so. Das ist alles schon i.O. Es geht nur darum, dass die damals 13 jährige Tochter nun, nach dem Verkauf des Hauses an den Bruder, nichts von dem Haus hat und das obwohl ja dem verstorbenen Vater 50 % gehörten. Aber Gedanke war eben, ob ihr nicht auch noch dieser Pflichtteil, den damals die Kinder aus erster Ehe bekommen haben, zusteht? |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht Wenn niemand enterbt wurde, dann ist die Mutter zur Hälfte, die Kinder sind jeweils zu einem Achtel Erben geworden. Pflichtteilsansprüche gibt es nur dann, wenn jemand das Erbe ausschlägt. Hört sich für mich ein bisschen so an, als ob die Mutter hier einfach mal gemacht hat, in unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen oder in der Hoffnung, dass keiner was merkt... Gruß Marcus
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht Das stimmt. Die Mutter hat 50% und der Vater 50% Die 50% vom Vater wurden dann auf die 4 Kinder aufgeteilt oder so. Dann nennen wir es eben nicht Pflichtteil. So wurde es immer genannt, aber jedenfalls haben die Kinder aus erster Ehe dieses ihnen zustehende Achtel bekommen. Das war aber alles schon so rechtens (also mit Notar(?) und so) und nicht "einfach so mal gemacht". Aber was ist nun mit dem Achtel von der Tochter? Ist das jetzt verjährt und gehört somit quasi dem Bruder oder wie? Das ist eigentlich das Einzige, was wichtig ist. Danke & Gruß |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht Das Achtel bezieht sich auf die gesamte Erbmasse, nicht auf das Haus. Und wenn der Vater nur das halbe Haus hatte, dann entfällt auf jedes erbberechtigte Kind davon ein Achtel - also nur ein Sechzehntel. Aber egal: Die Überschreibung beim Notar dürfte wahrschienlich nur dem generellen Formerfordernis für eine Grundstücksübertragung entsprechen, die Ausschlagung hätte gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden müssen. Aus deinem Beitrag geht aber immer och nicht wirklich hervor, was denn nun die Mutter gemacht hat beim Erbanfall für die Kinder. Ohne das zu wissen, kann die Frage nicht beantwortet werden. Falls der Anspruch verjährt sein sollte (ob Erb- oder Pflichtteilsanspruch sei mal dahingestellt), dann bleibt alles so, wie es jetzt aufgeteilt ist. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Mutter verkauft Haus an Sohn!Was ist mit Pflichtteil des Vatererbes für die Tocht das meinte ich ja. Ein Achtel von den 50% Aber egal Wie genau das damals gelaufen ist, mit dem Erbanteil für die zwei anderen Kinder weiß ich nicht. Es hieß immer, dass halt berechnet wurde, wie hoch das "Vermögen" des Vaters ist und das wurde dann so aufgeteilt. Das Geld haben die dann bekommen. Mehr weiß ich nicht und denke auch nicht, dass ich da was rausfinden kann. Denn dann müsste ich mit der Mutter darüber reden und das ist grad nicht der beste Einfall bei dem Thema. Aber trotzdem vielen Dank für die Nerven mir alles zu erklären Danke & Gruß |
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