Dies ist eine Diskussion zu Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! hier ein seltsamer fall. ich hoffe, ihr knnt mir helfen: es geht um einen jugendlichen, der jetzt 18 jahre ist. sein vater ist vor circa 12 jahren verstorben. einige jahre ist sein opa (vater des verstorbenen vaters) gestorben. dann hat der onkel des jungen (also bruder des verstorbenen vaters des jungen und zugleich sohn des verstorbenen opas des jungen) die mutter des jungen dazu gebracht, ihr eigenes erbe und das erbe des jungen an ihn abzutreten. der junge und seine mutter haben also nichts bekommen und der onkel und seine familie leben in reichtum!!! der junge ist jetzt natürlich sauer auf seine mutter und seinen onkel!!! WAS MEINT IHR KANN DER JUNGE JETZT NOCH TUN?? das ganze ist circa 9- 10 jahre her!!HAT DER ARME JUNGE NOCH IRGENDWIE EIN RECHT AN SEIN ERBE ZU KOMMEN,WAS SEINE KALTHERZIGE MUTTER EINFACH AUSGESCHLAGEN HAT??? BITTE HELFT MIR...... |
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| AW: Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! Wenn eine Mutter für ihr minderj. Kind ein Erbe ausschlagen will, braucht es die Zustimmung des FamGerichts - hat es damals diese erteilt, gab es wohl auch einen Grund, warum das Erbe für das Kind ausgeschlagen wurde (war es überschuldet?). Daher sehe ich heute keine Möglichkeit mehr für den Volljährigen, die Erbausschlagung rückgängig zu machen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! nein beim familiengericht waren sie gar nicht. der onkel hat die mutter nur zum türkischen konuslat in hannover gebracht und sie dort igendwelche erklärungen unterschreiben lassen. obwohl die beteiligten hier leben, befand sich das erbe in der türkei (grundstücke, häuser, bargeld etc). also, wenn es hier gar keine zustimmung des familingerichts gab, kann der junge denn dann etwas dagegen tun?? BITTE HELFT MIR!!!!! |
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| AW: Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! @deniz Hier handelt es sich doch um einen fiktiven Fall oder? Es gilt wohl türkiisches Recht. Der Jugendliche könnte sich beim türkischen Konsulat erkundigen. |
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| Sofern es sich um deutsches Recht handelt, läuft das in der Regel so ab: Eine Erbausschlagung für minderjährige muss von der sorgeberechtigten person erklärt werden zB vor einem Notar oder aber im Amtsgericht. Die Erbausschlagung ist unwiderruflich. Der nun Volljährige hat zumindest daher nach deutschem Recht keine Chance mehr an das Geld heranzukommen. Sollte es nach türkischem Recht gehen, weiß ich allerdings kein bisschen bescheid. |
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| AW: Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! Warum kramt man einen Thread raus, der 2,5 Jahre alt ist?? |
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| AW: Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! ups sorry, des hab ich dann wohl net bemerkt... hatte unten unter den ähnlichen themen durchgeklickt. aber das datum ist mir wohl entgangen...wie peinlich !! aber kann ja mal passieren, bin noch relativ neu hier und mit foren kenn ich mich auch net so aus. sorry, irren ist nun mal menschlich... |
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| AW: Mutter Schlägt Erbe Des Sohnes Aus!!! find ich trotzdem gut, vielleicht interessiert sich ja mal jemand für das Thema.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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