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Muss man Erbe ausschlagen?

Dies ist eine Diskussion zu Muss man Erbe ausschlagen? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 13:26
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Muss man Erbe ausschlagen?

Die Mutter von X ist gestorben. X weiß, dass sie Schulden hatte. X weiß nicht, ob es ein Testament gibt. Muss X das Erbe in irgendeiner Art und Weise ausschlagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 14:03
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AW: Muss man Erbe ausschlagen?

Wenn es kein Testament gibt, muss X ausschlagen, will sie nicht Erbin werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:00
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AW: Muss man Erbe ausschlagen?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Wenn es kein Testament gibt, muss X ausschlagen, will sie nicht Erbin werden.
Wie und wo macht man das?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:07
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AW: Muss man Erbe ausschlagen?

Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären - entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:10
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AW: Muss man Erbe ausschlagen?

und man muss es innerhalb von 6 wochen nachdem man von dem todesfall erfährt.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:27
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AW: Muss man Erbe ausschlagen?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären - entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form.
Wie muss X sich das in der Praxis vorstellen? Einen Brief an das Nachlassgericht schreiben?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:37
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AW: Muss man Erbe ausschlagen?

Ein Brief reicht dazu nicht aus.

Entweder geht man zum zuständig Nachlassgericht und gibt dort seine Erklärung ab. Oder man sucht sich einen Notar vor Ort, denn die Ausschlagung muss notariell beglaubigt werden
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