Dies ist eine Diskussion zu Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Alle Namen sind frei erfunden und dienen nur der Verständlichkeit! Mal angenommen Rolfs Mutter verstarb früh, sodas sein Vater ein 2. Mal heiratete. Diese Frau (Bettina) bringt ein Haus mit in die Ehe. Nach einigen Jahren verstirbt auch Rolfs Vater, doch Rolf hält weiterhin engen Kontakt zu Bettina. Bettina erbte das Haus von ihrem Vater Olaf, der sie aufgrund seines Testaments verpflichtete es nur an Blutsverwandte weiterzuverben. Diese blutsverwandten Erben sind ein paar Neffen, die am anderen Ende Deutschlands wohnen. Bettina hat zu diesen zwar Kontakt, aber würde das Haus lieber an Rolf ihren nicht blutsverwandten Stiefsohn vereben. Sie hält das Haus mit ihrem eigenen Geld und mit dem Geld von Rolfs Vaters in Stand, wird ihren Neffen ein gut erhaltens Haus vermachen, erhält von diesen aber keinerlei finanzielle Unterstützung. Bettina möchte das Haus gerne ihren nahestehendsten Menschen vermachen, die aber, wie gesagt nicht blutsverwandt sind. Hat ein Testament das vor langer Zeit die Blutsverwandschaft auferlegte unter den heutigen Umständen noch Wirksamkeit? Olaf wusste ja nicht, dass Bettina durch ihre Heirat quasi doch noch mal zu "Kindern" kommt. Gruß und Dank! |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Wann ist Olaf denn verstorben? |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Olaf ist 1968 verstorben. Bettina ist mit Rolfs Vater seit Anfang/Mitte der 70er Jahre verheiratet. |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Testamentarische Auflagen verjähren nach 30 Jahren. Die Auflage, das Haus nur an Blutsverwandte zu vererben, muss daher nicht mehr beachtet werden. |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Zitat:
Vielen Dank für die Antwort! :-) |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Können Sie mir evtl. den entsprechenden Paragrafen nennen oder sonstige "schwarz auf weiß" Informationen nennen? Dankeschön. Lieben Gruß. |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Zitat:
Und: für ein Testament selbst gibt es keine Verjährung. Für mich ist das eine eindeutige erbrechtliche Verfügung, das Ergebnis ist interessanterweise auch nach das selbe wenn es gar kein Testament gäbe: die gesetzliche Erbfolge. Fragen, die sich in dem Zusammenhang stellen: wurde der fiktive Sohn Rolf von der (Stief)Mutter adoptiert? Was machte er mit seinem Erbanspruch beim Tod des Vaters?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Zitat:
Zitat:
Zitat:
(adoption wäre möglicherweise wegen der erbschaftssteuer anzudenken). |
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Zitat:
Die gesetzliche Erbfolge tritt hier ebenfalls nicht ein, denn schließlich erbt nach gesetzlicher Erbfolge mit dem Ehemann von Bettina jemand, der nicht blutsverwandt ist. @madmorle Herausgabeansprüche aus Erbschaftsangelegenheiten verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB nach 30 Jahren. Zitat:
Dafür gilt die 30-jährige Verjährungsfrist sogar ganz ausdrücklich, da im § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf den § 2362 BGB verwiesen wird. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tod des Erblassers und der ist im konkreten Fall vor mehr als 30 Jahren verstorben. Nach Prüfung der Rechtslage bin ich mir inzwischen übrigens nicht mehr sicher, ob für die Vollziehung der Auflage nach § 2194 BGB nicht sogar nur die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt. Das spielt hier aber keine Rolle, da bereits mehr als 30 Jahre vergangen sind. Zitat:
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| AW: Muss eine Stiefmutter blutsverwandt vererben? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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