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Missbrauch einer Vollmacht

Dies ist eine Diskussion zu Missbrauch einer Vollmacht innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 28.04.2008, 20:11
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Missbrauch einer Vollmacht

Drei Geschwister besitzen eine Vorsorgevollmacht. Der älteste Bruder ist als Hauptvorsorgebevollmächtigter eingetragen. Die anderen beiden als Ersatzbevollmächtigte. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt in allen Vermögens- und personenbezogenen Angelegenheiten. Die Vollmacht ist wirksam seit dem Januar 2007.

Ist es rechtlich zulässig, dass sich ein Geschwisterteil eine weitere Vollmacht unterschreiben läßt ohne dabei die anderen Geschwister zu informieren ?

Ist dieses Geschisterteil auskunftspflichtig hinsichtlich der Frage, was sie für eine Vollmacht hat ? Wie können die Geschwister diese Transparenz erzwingen / erreichen / einfordern ?

Für den Fall, dass sich das Geschwisterteil eine eigene Vollmacht hat unterzeichnen lassen:

- kann sie dann Vertragsinhalte selbst festlegen (hier: zu ihren Gunsten) um sie im Anschluss ihrem Vater, von dem sie die Vollmacht besitzt zur Unterschrift vorzulegen ?

Konkret geht es um die Festlegung eines Mietvertrags. Hier füllt sie den Inhalt (Kaltmiete, Nebenkosten) nach ihrem Wissen (und vor allem zu ihren Gunsten) in den Mietbertrag ein und läßt ihn sich unterschreiben von ihrem Vater, der am nächsten Tag schon nicht mehr weiss, was er unterzeichnet hat ! ??

Es ist zu vermuten, dass sie sich weitere finanzielle Vorteile dahingehend verschafft hat, dass sie sich in das Vertrauen des demenzkranken alten Mannes eingeschlichen hat ums sie dann als Alleinerbin einzusetzen.

Wie kann man so einem Wesen einen Riegel (gesetzlichen) vorschieben ?


Vielen Dank im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 20:42
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AW: Missbrauch einer Vollmacht

Zitat:
Zitat von sidre
Drei Geschwister besitzen eine Vorsorgevollmacht. Der älteste Bruder ist als Hauptvorsorgebevollmächtigter eingetragen. Die anderen beiden als Ersatzbevollmächtigte. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt in allen Vermögens- und personenbezogenen Angelegenheiten. Die Vollmacht ist wirksam seit dem Januar 2007.

Ist es rechtlich zulässig, dass sich ein Geschwisterteil eine weitere Vollmacht unterschreiben läßt ohne dabei die anderen Geschwister zu informieren ?
Ja, es entscheidet allein der Vollmachtgeber, wem er Vollmacht erteilt! Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Wenn allerdings der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht nicht mehr geschäftsfähig war, könnte die Vollmacht nichtig sein.

Zitat:
Ist dieses Geschisterteil auskunftspflichtig hinsichtlich der Frage, was sie für eine Vollmacht hat ? Wie können die Geschwister diese Transparenz erzwingen / erreichen / einfordern ?
Nein, der Bevollmächtigt ist nur dem Vollmachtgeber gegenüber verpflichtet.
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