Dies ist eine Diskussion zu Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls innerhalb des Forums Erbrecht
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| nehmen wie mal an die Mutter M von zwei Söhnen S1 und S2 stirbt. Erbe ist keines vorhanden. Da die Mutter in einer Mietwohnung wohnte gehen die Verpflichtungen aus dieser Mietwohnung (Kündigung, Mitzahlung während der Kündigungsfrist, Räimung, renovierung, etc) auf die Söhne über. Was ist nun wenn beide Söhne das Erbe ausschlagen? 2. Wie sieht es aus wenn S1 sich im Privatinsolvenzverfahren befindet, bei Ihm also definifitv nichts zu holen ist. S2 schlägt aus. Können die Söhne gezwungen werden sich um die Wohnung zu kümmern? mfg heiner |
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| AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls Hi, Wenn von der Mutter noch Geschwister vorhanden sind? mfg Heiner |
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| AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls Möglich, dass die Geschwister erben (sie könnten ja aber auch ausschlagen). Oder es sind noch Eltern vorhanden?!
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls Wenn alle Erben ausschlagen, hat der Vermieter schlechte Karten! Er bleibt auf seinen Forderungen sitzen ![]() Es dürfen aber keine Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden (also auch keine Erinnerungsstücke, Bilder etc.), das könnte als Annahme des Erbes gewertet werden! |
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