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Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls

Dies ist eine Diskussion zu Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 15:06
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Question Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls

Hallo,

nehmen wie mal an die Mutter M von zwei Söhnen S1 und S2 stirbt. Erbe ist keines vorhanden. Da die Mutter in einer Mietwohnung wohnte gehen die Verpflichtungen aus dieser Mietwohnung (Kündigung, Mitzahlung während der Kündigungsfrist, Räimung, renovierung, etc) auf die Söhne über. Was ist nun wenn beide Söhne das Erbe ausschlagen?

2. Wie sieht es aus wenn S1 sich im Privatinsolvenzverfahren befindet, bei Ihm also definifitv nichts zu holen ist. S2 schlägt aus.

Können die Söhne gezwungen werden sich um die Wohnung zu kümmern?


mfg
heiner
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 15:44
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AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls

Zitat:
Zitat von heiner999
Was ist nun wenn beide Söhne das Erbe ausschlagen?
Dannn muss man erstmal schauen, wer stattdessen Erbe wird.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 18:15
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AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls

Hi,


Wenn von der Mutter noch Geschwister vorhanden sind?


mfg
Heiner
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 18:17
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AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls

Möglich, dass die Geschwister erben (sie könnten ja aber auch ausschlagen). Oder es sind noch Eltern vorhanden?!
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 19:00
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AW: Mietwohnung bei EIntritt des Erbfalls

Wenn alle Erben ausschlagen, hat der Vermieter schlechte Karten!
Er bleibt auf seinen Forderungen sitzen

Es dürfen aber keine Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden (also auch keine Erinnerungsstücke, Bilder etc.), das könnte als Annahme des Erbes gewertet werden!
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