Dies ist eine Diskussion zu Mietfreies Wohnrecht- Nebenkosten werden nicht gezahlt! innerhalb des Forums Erbrecht
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| und seinem Enkel ein Einfamilienhaus als Vermächtnis. Der Tochter wird im 1 OG ein lebenlanges mietfreies Wohnrecht ein- geräumt. Lt. Vermächtniserfüllungsvertrag und Testament hat sie aber für die NK aufzukommen.(außer Grundsteuer). Nehmen wir ferner an, der Enkel hat das Haus ausgebaut und die Etagen vergrößert. Die ersten Jahre zahlt die Tochter auch brav die NK. Dann hat sie das Vermögen verprasst und will keine NK mehr zahlen. Welche Möglichkeiten hätte der Enkel, da Geld futsch und die Tochter bekommt nur eine kleine Rente. Also nix zu holen. Räumungsklage geht ja wohl nicht. Und nü? Neugierig grüßt Mel B |
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| AW: Mietfreies Wohnrecht- Nebenkosten werden nicht gezahlt! der enkel ist der sohn von der tochter ? ggf müßte er also sowieso für seine mama finanziell einstehen ? wurde der "tochter" das gesamte 1. OG zugesichert ? ggf. könnte man noch paar nette untermieter aufnehmen, um das loch in der haushaltskasse zu füllen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Mietfreies Wohnrecht- Nebenkosten werden nicht gezahlt! hallo hera! in diesem - fiktiven - Fall ist der Enkel der Sohn der Tochter. Nehmen wir mal an, der Sohn hat die Mutter darauf hingewiesen evtl. Hilfe beim Amt zu suchen, da er nicht mehr in der Lage ist für ihre NK aufzukommen. Antwort darauf :" Nein das ginge nicht. Sie hätte da noch etwas Vermögen! Ferner wurde bei Erweiterung des Hauses auch die besagte 1.Etg. um 40qm erweitert. Nehmen wir an, sie ist dabei für die Finanzierung vom 1.ten auf den 2ten Rang zurückgetreten und hat für die Erweiterung 10 Jahre mietfreies Wohnen im Neubau erhalten. Auch hierfür würde keine Miete gezahlt.... Was ist, wenn der Sohn aufgrund eigener Verpflichtungen (verh. 2 Kinder) nicht für das Mütterlein aufkommen könnte? Und was für eine Rolle spielt jetzt hierbei der Vermächtnisserfüllungs- vertrag? Der Sohn erfüllt ja!...grübel lg Mel B Was, wenn Mütterlein schon einmal einen GV Konten verschwiegen hatte und es nur damals die Pfändungfreigrenze aufgehoben hat? |
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