Dies ist eine Diskussion zu Mietausgleich Eigentumswohnung innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mietausgleich Eigentumswohnung nehmen wir mal an es erben Mutter und Sohn zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung, in der nun die Mutter mit ihrem neuen Lebensgefährten wohnt. Der Sohn verzichtet jahrelang auf einen Mietausgleich, da ihm dies aber nun aus finaziellen Gründen nicht mehr möglich ist, verlangt er ihn zukünftig von der Mutter. Nehmen wir mal an, die Mutter legt eine Auflistung der Kosten für die Wohnung vor (Antenne, Strom, Verwaltungskosten, anteilige Kosten, Wasser, Heizung, Reparaturumlage) . An welchen Kosten müsste der Sohn sich beteiligen? Nehmen wir an, die Kaltmiete liegt bei 400 Euro, wie wäre ein Mietausgleich zu berechnen? Wäre es dem Sohn auch möglich die vergangenen Jahre rückwirkend zu bekommen? Vielen Dank Leni03 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch | Mietrecht | 09.02.2009 15:16 |
| Mietausgleich Eigentumswohnung | Immobilienrecht | 27.06.2008 17:55 |
| Hartz IV Eigentumswohnung | Sozialrecht | 28.05.2008 19:13 |
| Hundeverbot in Eigentumswohnung? | Immobilienrecht | 07.05.2008 19:00 |
| Kindertagespflege in Eigentumswohnung | Immobilienrecht | 23.10.2006 13:28 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios