Dies ist eine Diskussion zu Lebenslanges Wohnrecht und Löschung im Grundbuch? innerhalb des Forums Erbrecht
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| ist es möglich, dass ein lebenslanges Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht wird, wenn der / die Berechtigte erkennbar nicht mehr in der Wohnung wohnt (Wohnung verschlossen) und sie erkennbar auch nicht mehr bewohnen will, weil er / sie zwischenzeitlich umgezogen ist? Hat der Eigentümer einen Anspruch auf Zustimmung der Löschung des bestehenden Wohnrechts aus dem Grundbuch? |
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| AW: Lebenslanges Wohnrecht und Löschung im Grundbuch? Da das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, gibt es dazu auch eine "Bewilligung" aus der sich die Einzelheiten des Wohnungsrechts ergeben. Wenn diese Bewilligung nicht vorhanden ist, kann man sich beim zuständigen Grundbuchamt eine Kopie besorgen. Wenn darin nichts weiter aufgeführt wurde, hat der Eigentümer keinen Anspruch auf Löschung. Der Berechtigte muss notariell die Zustimmung zur Löschung abgeben. |
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