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Klage wg. zu niedriger Auszahlung nach 4 Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Klage wg. zu niedriger Auszahlung nach 4 Jahren innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 17.10.2011, 14:22
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Klage wg. zu niedriger Auszahlung nach 4 Jahren

Hallo liebe Leute,

angenommen zwei Geschwister erben von ihrem Vater ein Haus. Das Haus benannte der Vater zu Lebzeiten immer mit einem Wert von ca. 500.000 Euro. Der Bruder "B" wohnte schon zu in diesem Haus in der unteren Wohnung, das der Bruder des verstorbenen ein vererbbares Wohnrecht für die Wohnung im ersten Stock hat. Nun kam es soweit, dass die Schwester "S" damit einverstanden war, dass B wohnen bleiben kann und ausgezahlt werden möchte. Zum Haus gehören auch noch ca. 1000qm Grund. Alles befindet sich in einer sehr guten und teuren Lage.
B hatte S absolut nieder geredet, dass das Haus samt Grund nicht viel wert sei. Da einmal das vererbare Wohnrecht des ersten Stockes bestünde und auch die Lage (nahe am Bahngleis) den Wert sehr drücke. B drückte somit den Preis, was S anfangs nicht glauben wollte. B meinte dann, S könne sich ja einen Gutachter nehmen, mit dem Verweis, dass ein solcher ziemlich teuer wäre und B sich dann selbstverständlich ein Gegengutachtenerstellen lassen werde und das bis ins endlose weiter ziehen würde. B wusste sehr genau, dass S nicht mal für das erste Gutachten die finanziellen Mittel aufbringen könnte. Deshalb lies S sich darauf ein, mit dem von B vorgeschlagenen Gesamtschätzwert von 100.000 Euro einverstanden zu erklären. Somit kam es zu einer Auszahlung von 50.000 Euro an S. Alles wurde selbstverständlich per Notar gemacht.
Nun nach 4 Jahren erfährt S von Sohn des im ersten Stock lebenden Bruder des Verstorbenen, dass dieser nur auf das Wohnrecht einen Kredit von 70.000 Euro bekommen hat(wobei ja das gesamte Grundstück nur B unten gehört).

Kann S nach 4 Jahren noch einen Anwalt nehmen und irgendwie klagen. Der Wert des gesamten Hauses inkl. Grund (auch wenn Wohnrecht im ersten Stock vergeben ist) ist ja doch wohl weit aus höher als damals von B angegeben.
Lt. einem Überschlag von S würden ihr noch ca. 90.000 Euro zustehen. Ist mit der noteriellen Auszahlung jede Chance verloren gegangen, oder wenn nicht, was sollten die nächsten Schritte von S sein ???
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