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Kind verstorben, Eltern geschieden

Dies ist eine Diskussion zu Kind verstorben, Eltern geschieden innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 01.02.2012, 22:01
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Kind verstorben, Eltern geschieden

Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:

Ein Ehepaar hat 2 Kinder. Beide sind erwachsen und voll berufstätig. Das Ehepaar entzweit sich und läßt sich scheiden. Danach erkrankt eines der Kinder (ehe- und kinderlos), stirbt und hinterläßt (testamentslos) ein gewissen Vermögen auf dem Konto.

Frage 1: Zu welchen Teilen würde das Vermögen an die Eltern, bzw. die Schwester gehen, da zumal von der Verstorbenen keine Vollmacht hinterlassen wurde?

Frage 2: (Für den Fall, daß Geschwister erbberechtigt sind) Der Vater hat vor dem Tod seiner Tochter neu geheiratet und plant, die Kinder seiner Frau (alle erwachsen) zu Adoptieren. Wären dann diese (im obigen Falle) ebenfalls ohne Umweg über den Vater erbberechtigt?

Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße
Markus
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:07
V.I.P.
 
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AW: Kind verstorben, Eltern geschieden

wenn kein testament hinterlassen wurde, sind nur die eltern erbberechtigt. jeweils halbe-halbe.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:08
V.I.P.
 
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AW: Kind verstorben, Eltern geschieden

Zitat:
Zitat von Lederfuß Beitrag anzeigen
Frage 1: Zu welchen Teilen würde das Vermögen an die Eltern, bzw. die Schwester gehen, da zumal von der Verstorbenen keine Vollmacht hinterlassen wurde?
Erben werden die Eltern je zur Hälfte.
Zitat:
Frage 2: (Für den Fall, daß Geschwister erbberechtigt sind)
Die Geschwister sind hier nicht erbberechtigt.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:09
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AW: Kind verstorben, Eltern geschieden

Wenn beide Elternteile noch leben erben diese alleine und zu gleichen Teilen.

Nur wenn ein Elternteil ebenfalls bereits verstorben wäre, würde die Schwester erben
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:24
Boardneuling
 
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AW: Kind verstorben, Eltern geschieden

Hui, das ging ja fix!

Vielen Dank an alle!

Beste Grüße
Markus
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