Dies ist eine Diskussion zu Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Folgender fiktiver Fall liegt vor: Ein verheiratetes Ehepaar hat noch einige Wochen vor dem Tod der Ehefrau ein handgeschriebenes Testament (vom Ehemann) geschrieben, verfasst. Das Ehepaar hat ein gemeinsames volljähriges Kind. Das Testament sieht folgenermaßen aus. Und ich frage mich, ob dabei der Pflichtteil des Kindes ganz ausgeschlossen worden ist, bzw. das Kind enterbt worden ist. Ich selbst erkenne keine "Strafklausel". Interessant ist der Absatz in schwarz hervorgehoben. Wir die Eheleute x und y errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: Testierfreiheit und Güterstand Wir, die Eheleute x und y, erklären, dass wir nicht durch ein binded gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert sind. Hiermit heben wir einzeln und gemeinsam alle bisher von uns errichteten Verfügungen von Todeswegen in vollem Umfang auf. Wir leben, da wir keinen Erbvertrag errichtet haben, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Verfügung für den Todesfall Wir setzen uns gegenseitig zum alleinigen Vollerben unseres gesamten Vermögens ein. Eine Nacherbfolge findet nicht statt. Verfügung für den zweiten Todesfall Zu unserem Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten setzt dieser unser gemeinschaftliches Kind z ein. Zu Ersatzerben bestimmen wir die Abkömmlinge unseres Kindes nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgenordnung. Schluss! Noch ein interessanter zusätzlicher Hinweis. Der Ehemann hat von einem Kollegen Geld vererbt bekommen. Allerdings hat er dafür ein eigenes Konto eingerichtet, nur auf seinen Namen. Wie handhabt man das aber wieder mit der Zugewinngemeinschaft? Gehört das letzendlich nicht auch der "verstorbenen" Ehefrau? Ich danke für Hinweise, denn mir "brummt" schon der Schädel vor dieser Aufgabe. |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Zitat:
Hier http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile kann man nachlesen. |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Hallo, es ist eine Aufgabe im Studium Sozialwissenschaft. Der Link hat mir leider keine Antwort in diesem spezifischen Fall gegeben. |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Gibt es denn irgendwelche Lösungsansätze? Es wäre ja zu einfach, man stellt einfach mal die Frage ein und erhält die entsprechenden Antworten ohne seinen eigenen Grips anstrengen zu müssen. ![]() Zitat:
Man könnte auch mal gurgeln. Irgendwelche Ideen? |
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| Hallo, vielen Dank erst einmal für die mir entgegengebrachte Hilfsbereitschaft und den Hinweis, ich könnte "gurgeln". Ich nehme an, damit ist die "google" Suchmaschine gemeint? Wenn wir das Ganze von dem Standpunkt aus betrachten, dann könnte man dieses Forum wieder schließen, denn jeder "könnte" dann nur die "google Suchmaschine" benutzen um seine Fragen beantworten zu können. Mir fehlt ganz klar ein konkreter Hinweis. Ich denke aber, solche "seltsamen" Denkanstöße kommen nur deshalb, weil man es besser nicht weiß oder kann (von wegen Grips). Auf solche Diskussionen lasse ich mich aber nicht ein, wahrscheinlich fehlt hier der "Grips" um sich fachlich auszutauschen. Entweder wir werden hier KONKRET oder wir lassen es sein. Deshalb möchte ich dieses Thema auf eine fachliche Ebene bringen. Zurück zum eigentlichen Thema und zu meinen Fragen: ZU 1: Pflichtanteil. Für mich ist keine Strafklausel erkennbar. Aber ich kenne nur die "allegemeingültigen" Klauseln und weiß nicht, ob es spezifische gibt? Die sich aus dem Testament nicht ganz erschließen lassen. Zu 2: Erbschaft des Ehemanns von seinem Freund. Fiktiver Fall. Die Erbschaft ging nur auf den Namen des Ehemannes. Das Geld war aber auf dem gemeinsamen Konto. Erst nach dem Tod der Ehefrau, hat der Ehemann das Geld abgehoben und ein eigenes Konto eingerichtet. Nach meiner Ansicht, ist es aber nicht möglich, denn sie lebten, wie auch bestätigt im Testament in einer "Zugewinngemeinschaft". Für mich ist es keine 0815 Standardfrage. Falls sie für Dich eine sein sollte, dann müsste es ein leichtes sein- mit Beleg §- die zu beantworten. Denn ich weiß leider nicht, ob ich richtig liege und bitte um Eure sachliche Meinung. Vielen Dank und ich freue mich auf eine "fruchtbringende" Diskussion. |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? zu 1.: Pflichtteil Der Pflichtteil kann auch durch eine Strafklausel nicht ausgeschlossen werden. Das Kind ist allerdings enterbt worden. Was ist an dem fettgedruckten Satz interessant? Der ist eigentlich überflüssig. zu 2.: Erbschaft von Freund Gemeinschaftliches Vermögen gibt es nur bei Gütergemeinschaft, nicht jedoch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zitat:
Da ich Deine Aufgabe hier nicht komplett lösen möchte, bleibt es bei dieser Antwort. |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Zitat:
Vielen Dank für Deinen "halben Einsatz". Heutzutage ist das ja schon recht viel. |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Hallo, vielleicht mag sich ja jemand von hier "herablassen" und in die Diskussion einsteigen, welches wäre: Wurde das Kind tatsächlich nach diesem Testament vollständig enterbt? Ist eine Strafklausel im Testament erkennbar? Dazu habe ich folgendes gefunden: http://www.finanztip.de/recht/erbrec...flichtteil.htm |
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Zitat:
Zitat:
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| AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? Wie kann ein Kind vollständig enterbt sein? Es sieht zumindestens so aus, dass das Kind nach dem Tod des zweiten Ehepartners zum Erbe eingesetzt worden ist. Und wenn keine Strafklausel eingesetzt worden ist, könnte das Kind doch zumindestens seinen Pflichtanteil geltend machen? Oder habe ich etwas im Testament übersehen? Bitte um konkrete Hinweise. |
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| eltern, erbe, erbschaft, kind, pflichtanteil |
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