Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Dies ist eine Diskussion zu Kein Pflichtanteil für das eigene Kind? innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 20:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Guten Abend

Folgender fiktiver Fall liegt vor:

Ein verheiratetes Ehepaar hat noch einige Wochen vor dem Tod der Ehefrau ein handgeschriebenes Testament (vom Ehemann) geschrieben, verfasst.
Das Ehepaar hat ein gemeinsames volljähriges Kind.

Das Testament sieht folgenermaßen aus. Und ich frage mich, ob dabei der Pflichtteil des Kindes ganz ausgeschlossen worden ist, bzw. das Kind enterbt worden ist. Ich selbst erkenne keine "Strafklausel". Interessant ist der Absatz in schwarz hervorgehoben.

Wir die Eheleute
x und y errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament:

Testierfreiheit und Güterstand
Wir, die Eheleute x und y, erklären, dass wir nicht durch ein binded gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert sind. Hiermit heben wir einzeln und gemeinsam alle bisher von uns errichteten Verfügungen von Todeswegen in vollem Umfang auf.
Wir leben, da wir keinen Erbvertrag errichtet haben, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Verfügung für den Todesfall
Wir setzen uns gegenseitig zum alleinigen Vollerben unseres gesamten Vermögens ein. Eine Nacherbfolge findet nicht statt.

Verfügung für den zweiten Todesfall
Zu unserem Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten setzt dieser unser gemeinschaftliches Kind z ein. Zu Ersatzerben bestimmen wir die Abkömmlinge unseres Kindes nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgenordnung.

Schluss!

Noch ein interessanter zusätzlicher Hinweis. Der Ehemann hat von einem Kollegen Geld vererbt bekommen. Allerdings hat er dafür ein eigenes Konto eingerichtet, nur auf seinen Namen. Wie handhabt man das aber wieder mit der Zugewinngemeinschaft? Gehört das letzendlich nicht auch der "verstorbenen" Ehefrau?

Ich danke für Hinweise, denn mir "brummt" schon der Schädel vor dieser Aufgabe.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Zitat:
Zitat von Fragezeichenxy Beitrag anzeigen
Ich danke für Hinweise, denn mir "brummt" schon der Schädel vor dieser Aufgabe.
Ist das ein Hausarbeit?

Hier http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile
kann man nachlesen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Hallo,
es ist eine Aufgabe im Studium Sozialwissenschaft.

Der Link hat mir leider keine Antwort in diesem spezifischen Fall gegeben.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 22:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Zitat:
Zitat von Fragezeichenxy Beitrag anzeigen
Hallo,
es ist eine Aufgabe im Studium Sozialwissenschaft.
Gibt es denn irgendwelche Lösungsansätze?

Es wäre ja zu einfach, man stellt einfach mal die Frage ein und erhält die entsprechenden Antworten ohne seinen eigenen Grips anstrengen zu müssen.
Zitat:
Der Link hat mir leider keine Antwort in diesem spezifischen Fall gegeben.
Das ist kein spezifischer Fall, sondern "0815-Standard"!
Man könnte auch mal gurgeln.

Irgendwelche Ideen?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 07:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Hallo,
vielen Dank erst einmal für die mir entgegengebrachte Hilfsbereitschaft und den Hinweis, ich könnte "gurgeln". Ich nehme an, damit ist die "google" Suchmaschine gemeint?

Wenn wir das Ganze von dem Standpunkt aus betrachten, dann könnte man dieses Forum wieder schließen, denn jeder "könnte" dann nur die "google Suchmaschine" benutzen um seine Fragen beantworten zu können.

Mir fehlt ganz klar ein konkreter Hinweis. Ich denke aber, solche "seltsamen" Denkanstöße kommen nur deshalb, weil man es besser nicht weiß oder kann (von wegen Grips). Auf solche Diskussionen lasse ich mich aber nicht ein, wahrscheinlich fehlt hier der "Grips" um sich fachlich auszutauschen.

Entweder wir werden hier KONKRET oder wir lassen es sein. Deshalb möchte ich dieses Thema auf eine fachliche Ebene bringen.


Zurück zum eigentlichen Thema und zu meinen Fragen:

ZU 1: Pflichtanteil. Für mich ist keine Strafklausel erkennbar.
Aber ich kenne nur die "allegemeingültigen" Klauseln und weiß nicht, ob es spezifische gibt? Die sich aus dem Testament nicht ganz erschließen lassen.

Zu 2: Erbschaft des Ehemanns von seinem Freund. Fiktiver Fall. Die Erbschaft ging nur auf den Namen des Ehemannes. Das Geld war aber auf dem gemeinsamen Konto. Erst nach dem Tod der Ehefrau, hat der Ehemann das Geld abgehoben und ein eigenes Konto eingerichtet.
Nach meiner Ansicht, ist es aber nicht möglich, denn sie lebten, wie auch bestätigt im Testament in einer "Zugewinngemeinschaft".

Für mich ist es keine 0815 Standardfrage. Falls sie für Dich eine sein sollte, dann müsste es ein leichtes sein- mit Beleg §- die zu beantworten.

Denn ich weiß leider nicht, ob ich richtig liege und bitte um Eure sachliche Meinung. Vielen Dank und ich freue mich auf eine "fruchtbringende" Diskussion.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 10:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

zu 1.: Pflichtteil
Der Pflichtteil kann auch durch eine Strafklausel nicht ausgeschlossen werden. Das Kind ist allerdings enterbt worden. Was ist an dem fettgedruckten Satz interessant? Der ist eigentlich überflüssig.

zu 2.: Erbschaft von Freund
Gemeinschaftliches Vermögen gibt es nur bei Gütergemeinschaft, nicht jedoch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Zitat:
Nach meiner Ansicht, ist es aber nicht möglich, denn sie lebten, wie auch bestätigt im Testament in einer "Zugewinngemeinschaft".
Der Güterstand ist bei dieser Fragestellung nur insofern relevant, dass es sich nicht um Gütergemeinschaft handelt.

Da ich Deine Aufgabe hier nicht komplett lösen möchte, bleibt es bei dieser Antwort.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 11:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
zu 1.: Pflichtteil
Der Pflichtteil kann auch durch eine Strafklausel nicht ausgeschlossen werden. Das Kind ist allerdings enterbt worden. Was ist an dem fettgedruckten Satz interessant? Der ist eigentlich überflüssig.

zu 2.: Erbschaft von Freund
Gemeinschaftliches Vermögen gibt es nur bei Gütergemeinschaft, nicht jedoch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.



Der Güterstand ist bei dieser Fragestellung nur insofern relevant, dass es sich nicht um Gütergemeinschaft handelt.

Da ich Deine Aufgabe hier nicht komplett lösen möchte, bleibt es bei dieser Antwort.
Ich fand den schwarz gedruckten Satz eben interessant. Schlimm?

Vielen Dank für Deinen "halben Einsatz". Heutzutage ist das ja schon recht viel.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 11:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Hallo,

vielleicht mag sich ja jemand von hier "herablassen" und in die Diskussion einsteigen, welches wäre:

Wurde das Kind tatsächlich nach diesem Testament vollständig enterbt?
Ist eine Strafklausel im Testament erkennbar?

Dazu habe ich folgendes gefunden:

http://www.finanztip.de/recht/erbrec...flichtteil.htm
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 11:53
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 676
100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Zitat:
Zitat von Fragezeichenxy Beitrag anzeigen
Wurde das Kind tatsächlich nach diesem Testament vollständig enterbt?
Ja

Zitat:
Ist eine Strafklausel im Testament erkennbar?
Nein
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 12:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragezeichenxy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kein Pflichtanteil für das eigene Kind?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Ja



Nein
Wie kann ein Kind vollständig enterbt sein? Es sieht zumindestens so aus, dass das Kind nach dem Tod des zweiten Ehepartners zum Erbe eingesetzt worden ist. Und wenn keine Strafklausel eingesetzt worden ist, könnte das Kind doch zumindestens seinen Pflichtanteil geltend machen?
Oder habe ich etwas im Testament übersehen? Bitte um konkrete Hinweise.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
eltern, erbe, erbschaft, kind, pflichtanteil

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Damit die eigene Erfindung kein Mythos bleibt Nachrichten: Wissenschaft 02.02.2010 18:00
Studenten und Unterhalt fürs eigene Kind Familienrecht 17.12.2008 21:25
Pflichtanteil uneheliches Kind, Vater Franzose Erbrecht 19.03.2008 13:21
Emotionales Thema - Unterhalt fuer das eigene Kind Familienrecht 13.03.2008 07:24
kein kontakt zu einem Kind Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.07.2005 10:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN