Dies ist eine Diskussion zu kein Bescheid vom Nachlassgericht innerhalb des Forums Erbrecht
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| kein Bescheid vom Nachlassgericht man stelle sich mal vor, dass Ehefraufrau A gestorben ist und Ehemann B als Alleinerbe (Berliner Testament) eingesetzt wird. Es gäbe auch noch zwei Söhne C und D, die nur Anrecht auf Pflichtanteil haben würden, wenn Sie denn nun schon etwas erben würden wollen. Ehemann B sagt, man könne über alles sprechen, wenn das Nachlassgericht sich gemeldet hat. Ehemann B hat aber nie eine Info oder Testamebt an Nachlassgericht geschickt. Also passiert nix und Söhne C und D warten vergeblich auf Post des Nachlassgericht. Ausserdem hat Ehefrau A dem Sohn C vor Ihrem Tod 150.000 Euro für eine Immobilie versprochen und auch schriftlich zugesagt. Verfällt diese Zusage mit dem Tod ? Was könnte man hier am besten machen ? Gruss .... |
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| AW: kein Bescheid vom Nachlassgericht Das Nachlassgericht meldet sich nicht automatisch. Vielmehr ist der Ehemann verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht einzureichen. Zitat:
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| AW: kein Bescheid vom Nachlassgericht Wenn das Immobilienversprechen handschriftlich mit Datum und Unterschrift erfolgte, könnte es vom Gericht als Vermächtnis gewertet werden. |
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| AW: kein Bescheid vom Nachlassgericht Zitat:
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| AW: kein Bescheid vom Nachlassgericht Zitat:
Stimmt,es war ja ein gemeinsames Testament der Eheleute, dass erstmal den Überlebenden für das gesamte Erbe begünstigt. |
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