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Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 02.01.2012, 22:13
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Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

A und B leben zusammen in häuslicher Gemeinschaft. Beide sind unverheiratet, A hat Kinder.

B kauft nachweislich vom eigenen Geld (Zahlung erfolgt vom eigenen Bankkonto) einen PKW, im KFZ-Brief wird jedoch A als Halter eingetragen (Grund: Beiden ist nicht bekannt, dass Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sein müssen und der Schadenfreiheitsrabatt von A sollte in Anspruch genommen werden.).

A verstirbt.

Zunächst müsste der PKW zur Erbmasse gehören, die Frage ist aber, ob es möglich ist, den PKW von vornherein aus der Erbmasse heraus zu lösen.

Habe im BGB jedenfalls nichts gefunden, was "ins Auge springt".

Herzliche Grüße
bernini
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 22:20
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AW: Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

Zur Erbmasse gehört alles das, was dem Erblasser zum Todeszeitpunkt gehört. Alles das, was ihm nicht gehört, fällt auch automatisch nicht in die Erbmasse. Man muss also "nur" nachweisen, dass das Auto B gehört (z.B. durch Aufheben des Kaufvertrages...)
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 23:10
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AW: Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

B hat den Kaufvertrag unterzeichnet, B hat bezahlt, der Wagen wurde aber aus o.g. Gründen auf A zugelassen.

Der Wagen hat A also "wirtschaftlich" nie gehört und war auch nie Besitzer - dennoch wurde er als Halter im KFZ-Brief eingetragen.

Es wäre somit ein wenig skurril, wenn B Erbschaftssteuer bezahlen soll, obwohl B den Wagen bereits vollständig bezahlt hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 23:28
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AW: Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

wieso denn erbschaftssteuer. es müssten doch die kinder von a erben? oder gibt es ein testament?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 00:42
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AW: Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Man muss also "nur" nachweisen, dass das Auto B gehört (z.B. durch Aufheben des Kaufvertrages...)
Öhm....?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 08:28
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AW: Kann Vermögen aus der Erbmasse herausgelöst werden?

Okay! War blöd formuliert: ich meinte, dass man das Kaufvertragsdokument aufheben sollte, damit man nachweisen kann, wer hier unterschrieben hat.
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