Dies ist eine Diskussion zu Kann man so ein Haus vererben? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Kann man so ein Haus vererben? Folgender Fall: Ein Elternpaar will einem ihrer Söhne ein 2-Fam.-Haus als Erbe überschreiben. Das Elternpaar wohnt in diesem Haus im Erdgeschoss(78m²) der Sohn im ersten Stock (80m², wovon er offiziell 51m² bewohnt). Der Sohn (ledig) zahlt eine Warmmiete von 265€. Der Sohn ist seit 3 Jahren Arbeitslos, bekommt daher ALG 2. Aus gesundheitlichen Gründen fällt es ihm schwer eine Arbeit zu finden, da er bedingt durch einen Unfall nicht lange stehen kann. Die Eltern wollen nicht, dass das Haus zu ihren Lebzeiten unter den Hammer kommt bzw das Jobcenter dem Sohn kein Geld mehr zahlen muß(inkl. Miete). Ins Grundbuch soll eingetragen werden: 1. Der Sohn bekommt das Haus überschrieben 2. Sollte er das Haus nicht “halten“ können (z.B.Insolvenz) geht das Haus an die Eltern zurück 3. Die Eltern haben bis zum Lebensende Nießbrauchrecht über das Haus 4. Der Sohn zahlt bis zum Tod seiner Eltern weiter Miete Funktioniert so eine Konstruktion? Bezahlt in diesem Fall das Jobcenter bis zum Tod der Eltern Unterhalt und Miete? Danke schon mal für eure Hilfe |
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| AW: Kann man so ein Haus vererben? Zitat:
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| AW: Kann man so ein Haus vererben? Der Hintergrund könnte folgender sein. Die Eltern könnten einen zweiten Sohn (Anton-Fiktiv) haben. Dieser Sohn hat bereits vor Jahren (mehr als 10) ein Haus und Geld als Erbe bekommen (als Schenkung). Er hat sich jetzt mit den Eltern verstritten und angedeutet das er nach dem Tod der Eltern auch die hälfte des Elternhauses haben will. Dann bekäme der Sohn (Bob) der bei den Eltern wohnt und sie versorgt nur die hälfte des Elternhauses was bedeutet das Haus müsste verkauft werden. Die Eltern finden das ungerecht. Deshalb wollen sie Bob das Elternhaus jetzt überschreiben damit es in 10 Jahren, wenn die Eltern noch leben, nicht mehr in der Erbmasse ist. |
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| AW: Kann man so ein Haus vererben? Haben die Eltern denn damals im Überlassungsvertrag mit dem zweiten Sohn vereinbart, dass die Hausschenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird. Wenn nein, dann wird das auch für den Fall problematisch, dass der erste Sohn kein Hartz IV-Empfänger ist. Wenn ja, dann reicht ein Testament, mit dem der erste Sohn als Alleinerbe eingesetzt wird. |
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