Dies ist eine Diskussion zu Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden? gesetzt der Fall, Mutter M hat zwei Kinder und begünstigt ein Kind, während das andere nichts erhält. Die Mutter verstirbt nach 3 Jahre nach der Schenkung. Für den Fall, dass im Schenkungsvertrag alle wesentlichen Angaben falsch sind (also Wert der Immobilie, etc.), kann man eine solche Schenkung rechtlich anfechten? Danke |
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| AW: Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden? Zitat:
Für den Fall, dass im Schenkungsvertrag alle wesentlichen Angaben falsch sind (also Wert der Immobilie, etc.), kann man eine solche Schenkung rechtlich anfechten? Danke[/QUOTE] Nein, die Schenkung kann nicht "angefochten" werden. Den Kindern steht ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. |
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