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Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 06:56
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Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden?

Sehr geehrte Mitglieder des Forum,

gesetzt der Fall, Mutter M hat zwei Kinder und begünstigt ein Kind, während das andere nichts erhält. Die Mutter verstirbt nach 3 Jahre nach der Schenkung.

Für den Fall, dass im Schenkungsvertrag alle wesentlichen Angaben falsch sind (also Wert der Immobilie, etc.), kann man eine solche Schenkung rechtlich anfechten?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 11:01
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AW: Kann eine Schenkung für ungültig erklärt werden?

Zitat:
Zitat von Miserable Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Mitglieder des Forum,

gesetzt der Fall, Mutter M hat zwei Kinder und begünstigt ein Kind, während das andere nichts erhält. Die Mutter verstirbt nach 3 Jahre nach der Schenkung.
Die Mutter kann mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie will - auch verschenken.
Für den Fall, dass im Schenkungsvertrag alle wesentlichen Angaben falsch sind (also Wert der Immobilie, etc.), kann man eine solche Schenkung rechtlich anfechten?
Danke[/QUOTE]
Nein, die Schenkung kann nicht "angefochten" werden.

Den Kindern steht ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
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