Dies ist eine Diskussion zu Kann die Überschreibung eines Hauses aufgehoben werden nach Eintritt eines Erbfalls? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Die 93jährige Frau S. lebt mit einem befreundeten Ehepaar in einem Haus, deren Eigentümerin sie ist. Frau S. überschreibt dieses Haus dem männlichen Mitbewohner mit der Auflage, dass dieser ihre Pflege bzw. Versorgung übernimmt (was bis dato eh erfolgt war). Bedauerlichereise verstirbt dieser Mitbewohner vier Wochen nach der Überschreibung. Die ebenfalls im Haus wohnende Ehefrau sowie deren einzige Tochter lehnen eine Übernahme der Pflege / Versorgung ab. Welche Möglichkeiten hat Frau S., entweder ihr Haus zurückzubekommen oder an die Pflege/Versorgung zu gelangen? |
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| AW: Kann die Überschreibung eines Hauses aufgehoben werden nach Eintritt eines Erbfalls? Das dürfte großes Pech sein, wenn sie sich die Rückübertragung nicht durch eine Vormerkung o.ä. gesichert hat. Immerhin war ja die Bedingung, dass der Mann sie pflegen würde; das ist dann Lebens- und Vertragsrisiko, wenn sie das Haus ins Eigentum des Ehepaares gibt und die Pflege aber nur mit ihm vereinbart war und e verstirbt. Dass nämlich die Pflege als Dienstleistung und somit höchstpersönlicher Anspruch auf die Ehefrau übergeht ist ausgeschlossen. Dass die Eigentumsübertragung auflösend bedingt für den Fall vereinbart war , die Pflegeleistung NICHT mehr zu erhalten, fehlen Anhaltspunkte. Im Übrigen wäre so eine juristische KOnstruktion eher lebenfremd. |
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| AW: Kann die Überschreibung eines Hauses aufgehoben werden nach Eintritt eines Erbfal Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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